28.06.2024

Ab 1. Juli: Neue Hundehalteverordnung tritt in Kraft

Rund 2.670 Hunde leben in Bernau. Nun ändert sich zum 1. Juli die Hundehalterverordnung in Brandenburg. Foto: Stadt Bernau/LSt.

Pressemitteilung 254/2024 der Stadt Bernau

Überblick zu den Änderungen für Hundehalter

In Bernau leben rund 2.670 Hunde, aber nur 890 sind beim Ordnungsamt gemeldet. Denn bisher mussten nur Hunde, die eine Schulterhöhe von 40 Zentimetern überschreiten oder mehr als 20 Kilogramm wiegen, beim Ordnungsamt angemeldet werden. Mit der neuen Hundehalteverordnung, die am Montag, dem 1. Juli 2024, in Kraft tritt, wird sich das ändern. Dann muss jeder Hund beim Ordnungsamt angemeldet werden, egal welche Rasse, wie groß und wie schwer.

„Das heißt für alle Tierbesitzer, dass nun jeder Hund im Ordnungsamt der Stadt Bernau angemeldet werden muss - vom kleinen Hund wie dem Chihuahua bis zur Deutschen Dogge. Auch wenn das Tier schon lange in Bernau wohnt. Neu ist auch, dass jeder Hund ab einem Alter von acht Wochen mit einem Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen ist", erklärt Juliane Ibold, die sich im städtischen Ordnungsamt um die Anmeldungen von Hunden kümmert. Dabei gilt eine Übergangsfrist von sieben Monaten. Ab dem 1. Februar 2025 kann dann ein Verstoß gegen die Anmeldepflicht mit einem Bußgeld geahndet werden.

Mit der neuen Verordnung schafft das Land Brandenburg auch die Einstufung von Hunden als „unwiderlegbar gefährliche" und „widerlegbar gefährliche" Hunde aufgrund der Rasse ab. „In Bernau haben wir rund 45 Hunde, die als „widerlegbar gefährliche Rasse" gelten. Die Gefährlichkeit eines Hundes wird nun auch in Brandenburg anhand seines Verhaltens gemessen, was in einigen Bundesländern Deutschlands schon länger der Fall ist. Es gilt sozusagen erst einmal die Unschuldsvermutung für alle Hunde, egal welcher Rasse.
Falls ein Hund jedoch Auffälligkeiten zeigt, kann dieser dennoch auch mit der neuen Hundehalteverordnung als gefährlich eingestuft werden", erklärt die Mitarbeiterin des Bernauer Ordnungsamtes.

Bisher durften Hunderassen, die zur ersten Liste der „unwiderlegbar gefährlichen" gehörten, überhaupt nicht gehalten werden. Das waren zum Beispiel die Rassen American Pitbull Terrier oder auch Bullterrier. Tiere der zweiten Kategorie, der „widerlegbar gefährlichen Hunde", zum Beispiel ein Rottweiler, mussten durch eine sogenannte Wesensprüfung ihre Gefährlichkeit widerlegen. Mit dem Wegfall die Regelung dürfen nun alle Hunderassen in Bernau gehalten werden und all die Gefährlichkeitseinstufungen, die allein aufgrund der Rasse ausgestellt wurden, verlieren ihre Gültigkeit. Gefährlichkeitseinstufungen, die aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten wie zum Beispiel eines Bisses ausgestellt wurden, bestehen fort. „Die Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft wurden, bekommen in der neuen Verordnung die Chance zur Rehabilitierung. Das heißt, auf Antrag der Halterin oder des Halters kann das Ordnungsamt feststellen, dass der Hund nicht mehr gefährlich ist, wenn nach Ablauf von mindestens zwei Jahren seit Erteilung einer Erlaubnis (Einstufung als gefährlicher Hund) keine weiteren Vorkommnisse feststellbar sind und wenn von einer positiven Verhaltensänderung des Hundes auszugehen ist. Die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten ist von einer sachverständigen Person zu prüfen. Die Prüfung setzt sich aus einem Befragungsteil mit der Halterin oder dem Halter und einem praktischen Teil zusammen", so die Ordnungsamtsmitarbeiterin.

Die Dokumente zur Anmeldung aller Hunde und zur Überprüfung der Gefährlichkeitseinstufung werden demnächst auf der Internetseite der Stadt Bernau www.bernau.de abrufbar sein. Diese können online oder per Post an die Stadt Bernau gesendet werden. Natürlich können die Hunde auch von ihren Halterinnen und Haltern persönlich im Ordnungsamt der Stadt Bernau zu den Sprechzeiten angemeldet werden.

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