Erklärung zur Barrierefreien Informationstechnik der Stadt Bernau
Stand: 30. Mai 2022
Die Stadt Bernau bei Berlin setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bernau.de. Verlinkte externe Angebote sind hiervon ausgenommen.
Die Stadt Bernau ist bemüht, ihre Website www.bernau.de im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die Stadt Bernau ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
- Es liegt der Beschluss "Barrierefreies Bernau" der Stadtverordneten vom 27. Juni 2002 vor.
- Innerhalb der Stadt Bernau gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
- Die Stadt Bernau bezieht den Beirat für Menschen mit Behinderung in die Benutzertestprozesse ein.
Konformitätsstatus
Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website www.bernau.de
- WCAG 2.1 Level AA
Aktueller Status der Inhaltskonformität
- Überwiegend konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.
Trotz unserer Bemühungen können bei Benutzerinnen und Benutzern Probleme auftreten. Nachfolgend eine Auflistung der bekannten Probleme bezüglich Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
- Der barrierfreie Kontrast der Website muss noch umgesetzt werden.
- Nicht alle Bilder haben derzeit eine Bildbeschreibung.
- Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:
- Internet Explorer (Windows) ab Versionen 10
- Microsoft Edge
- Mozilla Firefox
- Google Crome
- aktuelle standard-konforme Browser und Betriebssysteme
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:
- ReadSpeaker
Bewertungsmethoden
Die Stadt Bernau hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methoden bewertet:
- durch Mitgliedern des Beirats für Menschen mit Behinderung
Feedback-Prozess
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Stadt Bernau bei Berlin
Pressestelle
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
E-Mail: pressestelle@bernau-bei-berlin.de
Telefon: 03338 365-118
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de