01.06.2012

Im Barnim gilt die höchste Waldbrandwarnstufe

Im Barnim gilt die höchste Waldbrandwarnstufe

Im Landkreis Barnim gilt weiterhin die höchste Waldbrandwarnstufe (IV, Stand: 31.05.). Marco Böttcher, der in der Bernauer Stadtverwaltung u. a. für die städtischen Forstflächen zuständig ist, weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf den Umgang mit Feuer im Wald hin: Unabhängig von der aktuellen Waldbrandstufe ist es nach Landeswaldgesetz immer verboten, im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ein Feuer anzuzünden oder zu unterhalten. Auch darf man nicht mit brennenden oder glimmenden Gegenständen hantieren. Dies schließt natürlich das Grillen und das Rauchen mit ein. Gerade bei der aktuellen Trockenheit sei es zudem fatal, Zigarettenreste beim Autofahren einfach aus dem Fenster zu schmeißen. „Blitzschnell lodern die Enden auf und große Flächen stehen in Brand“, so Böttcher.

So geschehen am 1. Mai am Ufer des Liepnitzsees, wo ein Feuer eine Fläche von rund 2.000 Quadratmeter vernichtete. Dabei ist ein 16 Jahre alter Buchenbestand abgebrannt. Die Ursache ist zwar noch nicht vollends geklärt, doch ist eine Kokelei nicht auszuschließen. Schließlich werden 55 Prozent der Brände im Landkreis vorsätzlich gelegt, weiß der Bernauer Stadtförster Dirk Reinhardt. Weitere 25 Prozent werden durch Kinder verursacht, für den Rest ist unklar, wie sie entstehen.

Wer gegen das Landeswaldgesetz verstößt, muss mit Verwarn- bzw. Bußgeldern rechnen. Letztere können sich bis auf 500 Euro belaufen. Bei besonders schwerwiegenden Vergehen wird Strafanzeige gestellt.

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