Informationen zur Briefwahl
Zur Landtagswahl am 22. September 2024 gibt es wieder die Möglichkeit der Briefwahl. Spätestens am 1. September 2024 muss jede wahlberechtigte Person ihren Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben. Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet sich ein Wahlscheinantrag, der ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Umschlag an die Wahlbehörde der Stadt Bernau bei Berlin, Bürgermeisterstraße 25, 16321 Bernau bei Berlin, übersandt werden kann.
Die beantragten Briefwahlunterlagen werden dann an die auf dem Wahlscheinantrag angegebene Stelle übersandt. Die Beantragung eines Wahlscheines und die Übersendung der Briefwahlunterlagen kann auch formlos schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Gemäß § 24 Abs. 1 der Brandenburgischen Landeswahlverordnung (BbgLWahlV) muss die antragstellende Person Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) angeben. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Die Wahlbehörde der Stadtverwaltung hat im Neuen Rathaus, Zimmer 1.16, Bürgermeisterstraße 25, 16321 Bernau bei Berlin, ein Briefwahllokal eingerichtet. Dort können wahlberechtigte Personen ab dem 2. September 2024 zu den folgenden Zeiten: Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 14.30 Uhr, Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17:30 Uhr, Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 14.30 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr, Freitag 8.00 -12.00 Uhr einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen bzw. ihre Stimmabgabe direkt im Briefwahllokal vornehmen.
Sollte es wahlberechtigen Personen nicht möglich sein, das Briefwahllokal innerhalb der oben genannten Zeiten aufzusuchen, kann mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wahlbehörde telefonisch unter 03338 365-123 oder 03338 365-141 ein Termin vereinbart werden.
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online zu beantragen.
Hierzu haben Sie folgende Optionen:
1. Zum Einen können Sie den auf der Vorderseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes, die Sie bis zum 1. September 2024 erhalten haben, aufgedruckten personalisierten QR-Code mit Ihrem Tablet oder Smartphone einlesen, um dann direkt auf die Eingabemaske weitergeleitet zu werden. Innerhalb dieser Anwendung werden Sie zielsicher navigiert, wobei Ihre persönlichen Daten hier bereits hinterlegt worden sind und lediglich auf ihre Richtigkeit überprüft werden müssen bzw. kann Ihrerseits eine abweichende Versandadresse eingetragen werden.
2. Zum Anderen können Sie auch über die Seite www.wahlschein.de einen Antrag stellen.
Eine behinderte Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bedienen. Jeder, der den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Wahlbehörde stellt auf dieser Seite ein Antragsformular für einen Bevollmächtigten zur Verfügung.