Informationen zur Briefwahl
Briefwahlunterlagen
Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gibt es wieder die Möglichkeit der Briefwahl.
Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Wahlunterlagen aufgrund der verkürzten Zeit bis zur Bundestagswahl erst erfolgen kann, wenn die Stimmzettel vorliegen. Dies wird frühstens ab dem 5. Februar 2025 sein. Wir bitten Sie höflichst, bis dahin von Nachfragen nach dem Verbleib der Wahlunterlagen abzusehen!
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen beantragen:
1.) QR-Code verwenden
Auf der Vorderseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet sich ein aufgedruckter, personalisierter QR-Code. Mit Ihrem Tablet oder Smartphone können Sie über die Kamerafunktion den QR-Code einlesen. Sie werden zu einer Eingabemaske weitergeleitet und dort zielsicher navigiert. Ihre persönlichen Daten sind bereits hinterlegt. Bitte prüfen Sie diese auf Richtigkeit. Hier können Sie auch eine abweichende Versandadresse eintragen.
2.) Portal www.wahlschein.de nutzen
Auf der Seite werden Sie aufgefordert Ihre persönlichen Daten einzutragen.
3.) per Post
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gibt es einen Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Bitte senden Sie ihn in einem frankierten Umschlag an die Wahlbehörde oder werfen Sie ihn in den Hausbriefkasten der Stadtverwaltung in der Bürgermeisterstraße 25 (Neues Rathaus Bernau).
4.) per E-Mail
Sie können der Wahlbehörde auch eine E-Mail mit Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum) senden.
Die beantragten Briefwahlunterlagen werden dann an die von Ihnen angegebene Stelle übersandt.
Briefwahllokal
Die Wahlbehörde der Stadtverwaltung hat im Neuen Rathaus, Zimmer 1.16, Bürgermeisterstraße 25, 16321 Bernau bei Berlin, ein Briefwahllokal eingerichtet.
Dort können wahlberechtigte Personen voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 zu den folgenden Zeiten einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen bzw. ihre Stimmabgabe direkt im Briefwahllokal vornehmen:
Sollte es wahlberechtigen Personen nicht möglich sein, das Briefwahllokal innerhalb der oben genannten Zeiten aufzusuchen, kann mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wahlbehörde telefonisch unter 03338 365-123 oder 03338 365-141 ein Termin vereinbart werden.
Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich bei der Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen.