Sanierungsgebiet Stadtkern
Das im Wesentlichen innerhalb der Stadtmauer liegende Sanierungsgebiet Stadtkern wurde 1994 von der Stadtverordnetenversammlung festgelegt. Bis Ende 2015 wurden für den Stadtkern Städtebauförderungsmittel in Höhe von mehr als 18,9 Millionen Euro bereitgestellt.
Deutlich mehr als die Hälfte der Mittel wurden für die Erneuerung der Straßen, Wege und Plätze und etwa ein Viertel der Mittel für die Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden eingesetzt. Die Förderung des Sanierungsgebietes Stadtkern wird voraussichtlich im Jahr 2017 abgeschlossen.
Für ein Teilgebiet des Stadtkerns wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 23. April 2015 die Aufhebung der Sanierungssatzung beschlossen. In diesem Gebiet wird gegenwärtig die Erhebung der Ausgleichsbeträge durchgeführt. Mit einem Basisgutachten für die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung i.S.d. §154 BauGB wurde die Grundlage für eine einheitliche Bewertung im Sanierungsgebiet geschaffen. In Grundstückspässen erfolgte dann die grundstücksbezogene Einzelbewertung.
- Sanierungsgebiet Stadtkern
- Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet Stadtkern (vgl. Amtsblatt 1/2012, S. 6 & 7)