25.11.2022
Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden im Dezember
Presseinformation der Stadtwerke Bernau
Bund übernimmt Kosten für den Monat Dezember – Stadtwerke Bernau setzen Entlastung schnell um.
Die aktuelle Energiekrise führt für Gas- und Wärmekunden zu finanziellen Mehrbelastungen. Um diese etwas zu dämpfen, hat der Gesetzgeber finanzielle Entlastungen angekündigt. Eine kurzfristige Lösung steht bereits fest: die sogenannte Soforthilfe für den Monat Dezember. Der Bund übernimmt die Dezember-Kosten für Gas und Wärme. Davon profitieren private Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen. „Diese Unterstützung geben wir schnell und unkompliziert an unsere Kundschaft weiter", sagt Sven Anders, Leiter Kundenservice der Stadtwerke Bernau.
Zahlung im Dezember aussetzen
Wer den Stadtwerken eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss nichts unternehmen: Der Dezember-Abschlag für Gas und Wärme wird nicht eingezogen. Wer per Dauerauftrag, monatlicher Überweisung oder als Selbstzahler vor Ort bezahlt, kann die Zahlung im Dezember aussetzen. „Kundinnen und Kunden, die bereits überwiesen haben oder den Zahlungsauftrag nicht mehr stoppen können, brauchen sich keine Sorgen zu machen: Wir schreiben zu viel geleistete Zahlungen bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung automatisch gut", erklärt Sven Anders. Mieterinnen und Mieter werden zwar ebenfalls entlastet, jedoch nicht sofort über die Abschlagszahlung, sondern über die nächste Heizkostenabrechnung. Die Soforthilfe berechnet sich nach einer gesetzlich festgelegten Formel und entspricht unter Umständen nicht genau dem Abschlagsbetrag. Die tatsächliche Höhe der individuellen Soforthilfe weisen die Stadtwerke Bernau in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung aus.
Weitere Informationen zur Soforthilfe im Dezember finden die Kundinnen und Kunden auf der Website der Stadtwerke Bernau unter: www.stadtwerke-bernau.de/energiemarkt.