07.04.2025

Landkreis übergibt Ausstattung zur Einrichtung von Katastrophenschutz-Leuchttürmen an Kommunen

(Bild: 1/2)

Pressemitteilung des Landkreis Barnim

Gewappnet für den Ernstfall

Landkreis übergibt Ausstattung zur Einrichtung von Katastrophenschutz-Leuchttürmen an Kommunen

Der Landkreis Barnim setzt einen wichtigen Meilenstein in der Krisenvorsorge: Im Beisein von Innenministerin Katrin Lange wurden am Freitag, den 4. April 2025, im Zentrum für Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Barnim in Eberswalde Ausstattungsmittel zur Errichtung von Katastrophenschutz-Leuchttürmen an die Ämter und Gemeinden des Barnim übergeben. Die Ausstattung wurde mit einer Zuwendung des Landes Brandenburg in Höhe von 2,34 Mio. Euro aus dem Brandenburg-Paket beschafft.

Landrat Daniel Kurth: "Diese finanzielle Förderung ist ein bedeutender Beitrag zur Sicherheit unserer Bevölkerung. Unser Dank gilt dem Land und dem Ministerium des Innern und für Kommunales für diese wertvolle Unterstützung. Zugleich danken wir den Städten, Ämtern und Gemeinden, die künftig für den Betrieb der Leuchttürme verantwortlich zeichnen und damit eine zentrale Rolle im Katastrophenschutz übernehmen."

Innenministerin Katrin Lange: "Vorsorge ist besser als Nachsorge - diesem Motto sind wir mit der Unterstützung bei der Errichtung der Katastrophenschutz-Leuchttürme treu geblieben. Im ganzen Land ist ein Netzwerk entstanden, dass den Brandenburgern im Krisenfall als verlässliche Anlaufstelle dient. Ein hartes Stück Arbeit liegt hinter den Landkreisen, Städten, Gemeinden und Ämtern, aber auch dem Land. Gemeinsam wurde unter Hochdruck die Umsetzung vorangetrieben, gemeinsam überreichen wir heute die Ausstattung an die Kommunen im Landkreis Barnim. Ich bin mir sicher, hier ist der Katastrophenschutz gut aufgestellt."

Allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Bernau Clemens Pfütz: Der Katastrophenschutz braucht eine zuverlässige und kooperative Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Landkreis, welche wir seit vielen Jahren intensiv miteinander pflegen. Mit der Errichtung von Katastrophenschutz-Leuchttürmen haben wir jetzt einen weiteren Meilenstein erreicht. Somit sind wir im Ernstfall gut vorbereitet, um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger weiterhin aufrecht zu erhalten.

Mit der Schaffung von 20 Katastrophenschutz-Leuchttürmen wird die Widerstandsfähigkeit der Region nachhaltig gestärkt. Diese notstromversorgten Einrichtungen bieten den Bürgerinnen und Bürgern im Ernstfall eine verlässliche Anlaufstelle für Informationen und Hilfeleistungen. Dank der Unterstützung des Landes Brandenburg konnten essenzielle Geräte und Materialien bereitgestellt werden, um kritische Infrastrukturen auch in Krisensituationen aufrechtzuerhalten.

Zu den übergebenen Ausstattungsmitteln gehören u.a. Netzersatzanlagen zur Sicherstellung der Notstromversorgung, Tankanlagen zur Bereitstellung von Kraftstoff, Trinkwasserbehälter, Heizgeräte sowie begleitende Informationsbroschüren.

In der Broschüre, die in den Städten, Ämtern und Gemeinden verteilt wird, finden Bürgerinnen und Bürger nicht nur die Standorte der Katastrophenschutz-Leuchttürme, sondern auch wertvolle Hinweise zum richtigen Verhalten in Krisensituationen.

Hintergrund: Mit den Katastrophenschutz-Leuchttürmen werden für die Menschen in Brandenburg Anlaufstellen geschaffen, in denen die Menschen Informationen sowie essentielle Hilfeleistungen erhalten. Insgesamt sieht das Land den Bedarf von mindestens 308 Leuchttürmen. Dafür stellt das Land Brandenburg den kreisfreien Städten und Landkreisen insgesamt mehr als 40 Millionen Euro zur Verfügung. Einige Landkreise und kreisfreie Städte errichten darüber hinaus in Eigeninitiative zusätzliche Leuchttürme. Jeder Katastrophenschutz-Leuchttürm soll einen täglichen Betrieb von 12 Stunden gewährleisten. Die hilfesuchende Bevölkerung soll die Möglichkeit haben, sich täglich ca. zwei Stunden dort aufzuwärmen, erste Hilfe zu erhalten, sich zur Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs mit Trinkwasser zu versorgen, gegebenenfalls mitgebrachte Nahrung zu erwärmen und zu verzehren, Kommunikationsgeräte mit Strom aufzuladen sowie Informationen auszutauschen. Darüber hinaus muss die nach außen gerichtete Sprach- und Datenkommunikation des Leuchtturmes über einen Zeitraum von mindestens 72 Stunden technisch gewährleistet werden.

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