01.06.2023
Eintrittskarten für's 30. Hussitenfest ab 2. Juni im Vorverkauf erhältlich
Pressemitteilung 144/2023 der Stadt Bernau
Die Eintrittskarten für das 30. Hussitenfest vom 9. bis 11. Juni sind ab Freitag, dem 2. Juni, in der Tourist-Information an der Bürgermeisterstraße 4 erhältlich. „Trotz gestiegener Kosten bleiben die Eintrittspreise für das 30. Hussitenfest auch in diesem Jahr weiter stabil und erhöhen sich nicht", berichtet Bürgermeister André Stahl.
Der Eintritt zum Festgelände kostet am Freitag regulär 2 Euro, ermäßigt* 1 Euro. Für Samstag und Sonntag gibt es auch weiterhin Familienkarten zum Preis von 15 Euro, ein reguläres Einzelticket kostet 6 Euro, ermäßigt 3 Euro.
Am Samstag um 19.30 Uhr laden die Bernauer Sänger zum Festkonzert mit dem französischen Partnerchor "Les Migrateurs" in die St. Marienkirche Bernau ein - anlässlich der seit 61 Jahren bestehenden Städtepartnerschaft zwischen Bernau bei Berlin und Champigny sur Marne. Der Eintrittspreis zum Chorkonzert beträgt 12 Euro, ermäßigt 10 Euro.
Wer erleben möchte, wie sich die „Schlacht vor Bernau" im Jahr 1432 zugetragen haben könnte, ist am Sonntag um 17 Uhr zur großen Bühne eingeladen, um dem Spektakel der Bernauer Briganten und anderer tapferer Rittersleut' mit viel Getöse und Rauch beizuwohnen. Der Eintritt zu diesem Sonntagsfestspiel kostet 5 Euro. „Es empfiehlt sich aufgrund des begrenzten Platzangebots, bereits im Vorfeld eine Karte zu erstehen", sagt Christian Schwerdtner, Leiter des Kulturamts der Stadt Bernau.
Auch in diesem Jahr ist es möglich, Eintrittskarten direkt vor dem Festgelände am Stadtpark zu erwerben.
Die Tourist-Information hat dienstags bis freitags von 9 bis 17 Uhr und samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Am Hussitenfest-Wochenende begrüßt die Tourist-Information Bernauer und ihre Gäste mit verlängerter Öffnungszeit von 10 bis 16 Uhr.
*Ermäßigte Eintrittskarten erhalten Kinder im Alter von 7-16 Jahren, Schüler, Studenten, Azubis, Sozialpass-Inhaber, Arbeitslosengeld I- und Arbeitslosengeld II-Empfänger sowie Wehr- und Bundesfreiwilligendienst-Leistende. Freien Eintritt haben Kinder bis einschließlich 6 Jahre sowie Begleitpersonen von Schwerbeschädigten.