09.06.2010
Verkehrsregelungen zum Hussitenfest
Am Freitag, dem 11. Juni, wird anlässlich der Eröffnung des Hussitenfestes von 16 bis 17 Uhr ein kleiner Umzug vom Platz am Steintor über die Berliner Straße bis hin zum Stadtpark durchgeführt. Daher ist kurzzeitig mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen.
Auf dem Marktplatz wird von Sonnabend, 12. Juni bis Sonntag, 13. Juni der König-Drosselbart-Markt veranstaltet. Dazu erfolgt die Sperrung des Marktplatzes von Freitag, 11. Juni bis Sonntag, 13. Juni.
Während des Hussitenfestes gelten in Bernau bei Berlin außerdem folgende Beschränkungen für den Kfz-Verkehr:
Sonnabend, 12. Juni: Haltverbot wegen des Festumzuges von 5 bis etwa 13 Uhr entlang der Umzugsstrecke. Diese führt vom ZOB vor der Bahnhofspassage über den Bahnhofsplatz, die Breitscheid-, Bahnhof- und Hussitenstraße, durch das Steintor, die Brüderstraße, die Breite Straße, die Brauer-, die Berliner, die Bürgermeister-, die Grün-, die Tuchmacher- und die Berliner Straße bis in Höhe Stadtpark (Auflösung).
Die Umzugsstrecke ist von 9.30 bis etwa 13 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Verbotswidrig parkende Kfz werden gegebenenfalls kostenpflichtig umgesetzt.
Von Freitag, 11. Juni, 12 Uhr bis Sonntag, 13. Juni, ca. 20 Uhr gilt in der Grünstraße und in der Mühlenstraße ein Haltverbot.
Beide Straßen sind von Freitag, 11. Juni, 12 Uhr bis Sonntag, 13. Juni, 20 Uhr für den fließenden Kfz-Verkehr gesperrt. Der Kfz-Verkehr wird von der Tuchmacherstraße über die Neue Straße und die Alte Brauerei in die Berliner Straße geführt. Hierzu wird die Einbahnstraßenregelung in der Neuen Straße umgekehrt. Die Tuchmacherstraße wird ab der Einmündung Neue Straße bis Höhe Grünstraße zur Sackgasse. In diesem Abschnitt der Tuchmacherstraße wird ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet, um die gegenläufige Befahrbarkeit der Straße zu ermöglichen. Erforderlich sind diese Regelungen, weil das historische Markttreiben schon in der Grünstraße beginnt und in der Mühlenstraße neuzeitliche Marktstände stehen.
Die Hohe Steinstraße wird zwischen Kirchgasse und Mühlenstraße zur Sackgasse, dazu wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Von der Kirchgasse wird der Kfz-Verkehr in die Brauerstraße, Richtung Berliner Straße geführt. Während des in der Mühlenstraße stattfindenden Marktes kann die Straße Am Henkerhaus mit Kfz nicht erreicht bzw. verlassen werden.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die Ausnahmeregelungen zum Fest.