15.04.2013

Verkaufen, verpachten, vermieten: das Liegenschaftsamt stellt sich vor

In loser Folge stellt die Pressestelle der Stadt Bernau die Ämter der Stadtverwaltung vor. Heute: das Liegenschaftsamt. Seit 2001 wird es von Katrin Lehmann geleitet. Fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen sie bei ihrer täglichen Arbeit. Im Interview erläutert die Diplom-Verwaltungswirtin die täglichen und nicht alltäglichen Aufgaben des Amtes.

Frau Lehmann, welche Aufgaben hat eigentlich das Liegenschaftsamt?

In unseren Aufgabenbereich fällt alles, was mit Grundstücksflächen zu tun hat, denn der Begriff „Liegenschaft“ ist nur eine andere Bezeichnung dafür. Im Einzelnen geht es zum Beispiel um den Verkauf und die Erbbaurechtsvergabe städtischer Baugrundstücke für Gewerbe und Wohnnutzung oder den Verkauf anderweitiger anteiliger Grundstücksflächen bei Grundstücksbereinigungen. Dies geschieht hauptsächlich über die Ausschreibung im Amtsblatt beziehungsweise auf der städtischen Internetseite. Wir kaufen auch Grundstücke an, die die Stadt für eigene Baumaßnahmen benötigt oder die städtischen Grund komplettieren, wie etwa anteilige Straßen- oder Waldflächen.

In erster Linie betreuen Sie also alle städtischen Flächen, die den Besitzer wechseln?

Nicht nur das. Neben Kauf und Verkauf kümmern wir uns auch um die Verpachtung und Vermietung von städtischen Garagen- und Gartengrundstücken, Stellplätzen, Landwirtschaftsflächen oder anderen Grundstücksflächen. Wir verwalten vergebene Erbbaurechte und betreuen und bewirtschaften stadteigene unbebaute Grundstücke. Außerdem bearbeiten wir Anfragen nach dem gesetzlichen Vorkaufsrecht oder vertraglichen Vorkaufsrechten für die Stadt, Löschungsanträge für Eintragungen der Stadt in den Grundbüchern oder Dienstbarkeiten auf städtischen Grundstücken beziehungsweise für städtische Grundstücke.

Dienstbarkeiten?

Ja, das ist ein typischer Fachbegriff. Er bedeutet in etwa „ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache“, also etwa Geh-, Fahr- und Leitungsrechte oder wenn eine einzuhaltende Abstandsfläche zwischen Gebäude und Grundstücksgrenze von dem Nutzer oder Besitzer des Nachbargrundstücks übernommen wird.

Welche dieser Aufgaben nimmt den größten Teil Ihrer Zeit in Anspruch? Was ist dabei so aufwändig?

Die Aufgaben haben alle eine ähnliche zeitliche Gewichtung. Etwas länger als bei privaten Verkäufen dauern der Verkauf und die Erbbaurechtsvergabe von Baugrundstücken durch die Stadt, da hier der übliche Verwaltungsweg eingehalten werden muss. Dazu gehört die Ausschreibung im Amtsblatt und auf der städtischen Internetseite sowie die Entscheidung über die Vergabe des Grundstückes durch die städtischen Ausschüsse oder die Stadtverordnetenversammlung. Wir erstellen dafür die Beschlussvorlage.

Anschließend folgen die Vertragsverhandlungen und die Genehmigung der abgeschlossenen Verträge durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim.

Das war jetzt der Vorgang beim Verkauf von Grundstücken durch die Stadt. Beim Kauf ist das wohl ähnlich aufwändig?

Ja, nehmen wir konkret einmal das Beispiel der Kindertagesstätte in der Heidestraße in Schönow. Hier mussten wir eine Fläche erwerben, da die Kapazität des Kindergartens nicht mehr ausreichte und ein Neubau notwendig wurde. Nachdem wir den Eigentümer ausfindig gemacht hatten, führten wir Gespräche mit ihm, es folgte ein Gutachten, um den Wert der Grundstücksfläche festzulegen. Nachdem der Eigentümer einem Verkauf zugestimmt hatte, musste auch die Stadtverordnetenversammlung noch darüber entscheiden. Damit sie dies jeweils kann, ist sie auf unsere Vorbereitungen angewiesen. In diesem Fall hieß das Stellungnahmen einholen, sich mit den in dieser Materie zuständigen Ämtern abstimmen und eine Beschlussvorlage erstellen. Hinterher musste der Kauf noch notariell beurkundet werden. Das war jetzt nur die Vor- und Nachbereitung einer einzigen Beschlussvorlage, in manchen Monaten haben wir aber drei, fünf oder gar sieben dieser Art zu bearbeiten.

Hat sich der Schwerpunkt Ihrer Arbeit im Lauf der Jahre verschoben?

In der frühen Nachwendezeit hatte das Liegenschaftsamt sehr viel mit Verfahren zu Rückübertragungsansprüchen von Alteigentümern zu tun. Diese sind mittlerweile für die städtischen Grundstücke weitgehend abgeschlossen. Wir haben beispielsweise erreicht, dass ca. 1.660 Hektar Wald vom Volkseigentum wieder in das Eigentum der Stadt übergegangen sind. Auch die Verfahren nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz, also die Klärung der zu DDR-Zeiten vergebenen Nutzungsrechte an Grundstücken, sind bis auf wenige Fälle abgeschlossen. Jetzt sind es die üblichen, eingangs genannten Aufgaben, die den hauptsächlichen Anteil an der Arbeit einnehmen.

Die historische Ausnahmesituation ist also fast bewältigt. Gibt es daneben noch weitere Ausnahmen in Ihrer täglichen Arbeit?

Ja, eher die Ausnahme sind Veräußerungen und Ankäufe mit Bürgern, die im Ausland leben. Dies kommt in unserer täglichen Arbeit nicht oft vor.

„Liegenschaftsamt“ klingt, rein sprachlich gesehen, eher gemütlich. Aber die Aufgaben sind doch recht vielfältig und abstimmungsintensiv…

Absolut! Die Mitarbeiter des Liegenschaftsamtes haben eine Vielzahl von Arbeitsaufgaben zu bewältigen, wie schon zu Beginn erwähnt. In Zahlen sind dies etwa 638 Pacht- und Mietverträge für Gärten, Garagen und Stellplätze oder 93 Erbbaurechtsverträge, die wir ständig begleiten und gegebenenfalls aktualisieren müssen. Im letzten Jahr hatten wir zudem rund 50 Grundstücksan- und -verkäufe zu betreuen, um nur einige Zahlen zu nennen.

Gibt es auch konflikthafte Situationen in Ihrem Bereich?

Konfliktsituationen sind relativ selten im Liegenschaftsamt zu finden, wofür wir auch sehr dankbar sind. Sie treten hin und wieder auf, wenn Gespräche mit säumigen Pächtern zu führen sind oder wenn unterschiedliche Auffassungen zwischen Verwaltung und Bürgern bestehen. Diese Konflikte versuchen wir dann zu beheben, indem wir mit den Bürgern nach einer konstruktiven Lösung suchen.

Interview/Foto: Pressestelle Stadt Bernau

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