27.12.2016

Silvester unfallfrei genießen

Gerade an Silvester kommt es immer wieder zu gefährlichen körperlichen und materiellen Schäden, ausgelöst durch das Abbrennen von Feuerwerk. Damit der Jahreswechsel 2016/17 unfallfrei gelingt, geben das Bernauer Ordnungsamt und die Bernauer Feuerwehr folgende Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern:

  • Bitte Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und 1. Januar verwenden und nur solche, die von der Bundesanstalt für Materialforschung zugelassen sind.
  • Es empfiehlt sich, die Gebrauchsanweisung des jeweiligen Feuerwerkskörpers vor dem Zünden zu lesen und diese auch zu beachten.
  • Bitte stets einen Sicherheitsabstand zum gezündeten Feuerwerkskörper einhalten!
  • Kleinstfeuerwerke der so genannten Kategorie 1 (Tischfeuerwerke, Partyknaller, bengalisches Feuer oder Goldregen) können zwar auch von Kindern ab 12 Jahren abgebrannt werden; dies sollte jedoch stets unter Aufsicht einer erwachsenen Person geschehen.
  • Feuerwerke der Kategorie 2, also Chinaböller, Knallfrösche, Kanonenschläge, Raketen oder Feuertöpfe nie in geschlossenen Räumen zünden! Diese Feuerwerke dürfen zudem nur von Personen ab 18 Jahren in Brand gesetzt werden.
  • Bitte Fenster und Dachfenster schließen, damit abstürzende Raketen oder Leuchtkugeln nicht in die Wohnung gelangen können.
  • Personen unter 18 Jahren dürfen und alkoholisierte Personen sollten keine Feuerwerkskörper der Kategorie 2 entzünden. Ersteren fehlt ausreichend Erfahrung, zweiteren die Reaktionsfähigkeit.
  • Leere Sektflaschen können, sofern schwer genug, als sichere Startrampe für Raketen Verwendung finden. Zusätzliche Standsicherheit der Vorrichtung kann durch Eingraben der Flasche oder durch die zusätzliche Verwendung eines Getränkekastens erzielt werden. Raketen bitte nur senkrecht starten!
  • Raketen nie gegen Hindernisse wie Dachvorsprünge oder Bäume richten!
  • Wer Feuerwerkskörper selbst herstellt, mehrere zu einem Bündel vereint oder die Zündschnur verkürzt, gefährdet sich und Andere!
  • Feuerwerkskörper, die ihren „Dienst versagt“ haben, sollten auf keinen Fall ein zweites Mal gezündet werden.
  • Gezündete Knallkörper nie auf Menschen oder Tiere werfen! Auch das Abwerfen gezündeter Feuerwerksartikel aus dem Fenster oder vom Balkon kann Menschen gefährden.
  • Finger weg von Billig-Böllern ohne Zulassung! Diese haben oft eine höhere Explosionswirkung als geprüfte Knaller und überschreiten häufig den Schallpegel von 120 Dezibel, bei dem die Schmerzgrenze liegt.

Das Ordnungsamt und die Feuerwehr wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen gelungenen Jahreswechsel und ein gutes neues Jahr!

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