11.03.2008

Nur Bernauer können den Bernauer Sozialpass beantragen

Aufgrund zahlreicher Nachfragen zu den Veröffentlichungen zum Bernauer Sozialpass sei klargestellt, dass der Bernauer Sozialpass natürlich nur für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bernau ausgestellt werden kann. Falls andere Kommunen im Barnim ebenfalls planen, einen Sozialpass einzuführen, können sie sich bei der Bernauer Stadtverwaltung gern darüber informieren.

Der Bernauer Sozialpass berechtigt zum Erwerb ermäßigter Eintrittskarten für Kultur-, Sport- und andere gesellschaftliche Veranstaltungen, die von der Stadt oder von durch die Stadt finanziell geförderten Trägern ausgerichtet werden. Inhaber des Sozialpasses erhalten in der Stadtbibliothek eine Ermäßigung.

Kostenlos ausgestellt wird der Sozialpass auf Antrag bei der Stadtverwaltung, Sachgebiet Wohnungswesen, Bürgermeisterstraße 25 zu den Sprechzeiten der Verwaltung (Di. 8.30-12 und 13-17.30 Uhr, Do. 8.30-12 und 13-15.30 Uhr, Fr. 9-12 Uhr).

Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen, die keine Rundfunkgebühren zahlen müssen. Außerdem sind ALG-II-Empfänger und in ihren Bedarfsgemeinschaften lebende Personen berechtigt, einen Sozialpass zu erhalten. Anspruchsberechtigt sind auch so genannte Härtefälle, die sowohl ALG-I-Empfänger als auch Personen ohne Einnahmen sein können.

Der Sozialpass ist ein Jahr lang gültig und kann nach Ablauf verlängert werden. Wer noch Fragen dazu hat, kann sich unter Tel. (0 33 38) 3 65-3 24 an Frau Stolzenberger wenden

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