23.03.2020
Neue Verordnung brandenburgweit in Kraft
Das Land Brandenburg hat am 22. März 2020 eine neue Verordnung über Maßnahmen zur weiteren Eindämmung der Corona-Epidemie beschlossen. Diese gilt seit heute, 23. März 2020, 0.00 Uhr und löst die bisher gültige Verordnung vom 17. März 2020 ab. Die neue Verordnung regelt im Wesentlichen voraussichtlich bis zum 19. April 2020 das Schließen/Offenhalten bestimmter Geschäfte, das Betreten des öffentlichen Raums und weitere Aspekte zu Personenkontakten.
Vier Teams des städtischen Ordnungsteams sind ab sofort im Stadtgebiet von Bernau unterwegs, um Personen im öffentlichen Raum bei Bedarf über die neuen Maßnahmen zu informieren und zu sensibilisieren.
„Die neue Verordnung stellt eine Verschärfung der bisher gültigen Maßnahmen dar. Da viele Bürgerinnen und Bürger unterschiedlich informiert sind und bei etlichen Bürgern im Umgang mit der neuen Verordnung noch Unsicherheiten bestehen, sind ab sofort acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts auf Straßen, Plätzen und Parks in Bernau präsent, um über die neue Verordnung zu unterrichten und Handlungsempfehlungen und Tipps zu geben“, so Bernaus Bürgermeister André Stahl.
Die neue „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg“ vom 22. März 2020 regelt unter anderem die Schließung weiterer Einzelhandelsgeschäfte und „Gewerbe mit körpernahen Dienstleistunge“ (z. B. Friseursalons); Geschäfte und Einrichtungen für die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs bleiben hingegen geöffnet. Ebenso regelt die Verordnung vorerst bis einschließlich dem 5. April 2020 den Aufenthalt im öffentlichen Raum, in Parks, Grünanlagen sowie auf Straßen und Plätzen. Diese Maßnahmen sieht die Brandenburgische Landesregierung in Absprache mit der Bundesregierung als notwendig an, um der raschen Ausbreitung des Corona-Virus weiter entgegen zu wirken.
Die Verordnung des Landes im Detail ist auf der Homepage der Stadt sowie auf der Website der Landesregierung und in den öffentlichen Aushängen der Stadt einzusehen.