20.11.2014

Kommunalaufsicht will Beschluss zum Bürgerbegehren beanstanden

Für den 14. Dezember ist in Bernau ein Bürgerentscheid angesetzt. Zur Abstimmung steht die Frage: Sind Sie dafür, dass die Stadt Bernau ihren Vertretern in der Verbandsversammlung des WAV „Panke/Finow“ die Weisung erteilt, in der Verbandsversammlung die Umstellung auf ein reines Gebührenfinanzierungsmodell für die Wasserver- und Abwasserentsorgung zu beantragen?

Alle Informationen dazu sind im gerade erschienenen Amtsblatt der Stadt Bernau und unter www.bernau.de > Bürgerportal > Rathaus > Wahlen/Abstimmungen veröffentlicht.

Inzwischen teilte die Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim mit, dass sie beabsichtigt, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu beanstanden. Nach Auffassung der Behörde ist der Beschluss rechtswidrig. Das Bürgerbegehren sei nicht zulässig. Der Stadt Bernau wird Gelegenheit gegeben, bis spätestens 2. Dezember dazu Stellung zu nehmen. Die Verwaltung wird die Stellungnahme fristgemäß abgeben.

Solange der Beschluss nicht beanstandet wurde, laufen alle Vorbereitungen für den Bürgerentscheid. Das heißt unter anderem: Ab Montag ist im Rathaus die Abstimmung per Brief möglich.

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