21.08.2019

Information zur Betreuung der Vorschulkinder in Schönow

In der jüngsten Vergangenheit gab es viele Fragen zur Kitabetreuung in Schönow. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die wichtigsten Punkte, die die Betreuung der Vorschulkinder betreffen, informieren und somit hoffentlich Ihre wichtigsten Fragen beantworten.

Auf der Grundlage des Kitagesetzes können die Eltern die Einrichtung wählen, in der sie ihr Kind betreuen wollen. In der Stadt Bernau bei Berlin stehen dafür 12 städtische Einrichtungen, davon 5 für die Betreuung von Kindern im Grundschulalter (Hortbetreuung), und 15 Einrichtungen in freier Trägerschaft zur Verfügung. Weiterhin bieten 15 Tagesmütter in Bernau Betreuungsplätze an.

Sofern die Eltern die Betreuung in einer Kindertagesstätte wünschen, kann ihnen ein Platz in einer Einrichtung gewährt werden. Allerdings nicht immer in der Wunscheinrichtung.

Insbesondere im Schönow wählen die Eltern überwiegend die vor Ort vorhandenen Einrichtungen für die Betreuung ihrer Kinder aus. Um diesem Wunsch weitestgehend zu entsprechen, entstand die Idee, im Hort der Grundschule Schönow eine sog. Vorschulgruppe zu eröffnen. Es war geplant, zum 01.09.2019 vorerst eine Vorschulgruppe und zum 01.12.2019 eine weitere Vorschulgruppe aus der Kita Heideknirpse in den Hort der Grundschule Schönow zu integrieren.

Ein entsprechender Antrag an das Landesjugendamt wurde am 03.06.2019 gestellt. Nach dem die Bauaufsicht und der Brandschutz nach der Begehung am 19.06.2019 eine positive Stellungnahme abgegeben haben, ging am 25.07.2019 die Betriebserlaubnis zur Betreuung von Kindern im Vorschulalter im Hort der Grundschule Schönow bei der Stadt ein. Wir haben unterschätzt, dass die Idee auf so viel Kritik stoßen könnte. Ihre Kritik haben wir jedoch deutlich gehört und nehmen sie ernst.

Daher haben wir und als Träger der Einrichtungen entschlossen, das Projekt zum 01.09.2019 auf freiwilliger Basis umzusetzen. Dazu fand am 15.08.2019 eine Elternversammlung in der Grundschule Schönow statt. Viele Eltern hatten das Angebot genutzt, um Fragen zu stellen und ihre Bedenken zu äußern. Nicht alle Fragen konnten an diesem Abend beantwortet werden, nicht alle Eltern waren anwesend.
Deshalb möchten wir mit dieser Information auf die Fragen eingehen, die die Elternvertreter und die Bürgerinitiative „Vorschulbetreuung“ gestellt haben:

Warum werden wir in unserer Eigenschaft als Kita-Elternvertretung nicht in diesen wichtigen Entscheidungsprozess einbezogen?

Der Träger der Einrichtung hat das Vorhaben am 29.05.2019 sowohl mit der Kita- als auch mit der Hortleitung besprochen. Eine Information an die Eltern sollte in Absprache erst nach Vorlage der Zustimmung des MBJS und der Klärung noch offener Fragen zur Umsetzung erfolgen. Es war weder für die Leitungen der Einrichtungen noch für den Träger absehbar, dass es so viele Proteste seitens der Eltern geben würde. Das war eine Fehleinschätzung, für die wir uns ausdrücklich entschuldigen. In der Zwischenzeit hat es Gespräche mit den Eltern des Kitaausschusses und mit Vertretern des Ortsbeirates gegeben. Weitere Gespräche mit Elternvertretern des Hortes und der Schule folgen.

Auf welcher Grundlage/Ursache wurde diese Entscheidung wann getroffen?

Die Entscheidung wurde im Mai getroffen. Ursache ist, dass sich mit der Entwicklung der Wohnbebauung in Schönow die Eltern verstärkt eine Betreuung in Ihrem Ortsteil wünschten und wir diesem Wunsch weitestgehend entsprechen wollten.

Wurden alle Möglichkeiten zur weiteren Unterbringung der neu aufzunehmenden Kinder innerhalb des gesamten Standortes Bernau, auch die der freien Träger und der Tagesmütter ausgeschöpft?

Für den Träger der Einrichtung stand zuerst der Elternwunsch im Vordergrund. Nun werden wir selbstverständlich für die Schönower Eltern weitere Möglichkeiten der Betreuung in anderen städtischen Einrichtungen, Einrichtungen freier Träger und Tagesmütter in Bernau prüfen und auch ausschöpfen.

Wurden alle Möglichkeiten zur weiteren Unterbringung aller Kinder innerhalb der Kita ausgeschöpft? (Umnutzung von möglichen Mehrzweckräumen etc.)

In diesem Zusammenhang ist geplant, beim MBJS einen Antrag auf Erhöhung der Kapazität von derzeit 180 auf 195 Kinder zu stellen. Sollte dieser genehmigt werden, wäre die Raumkonzeption der Kita zu überarbeiten. Bereits in der Vergangenheit wurde diese Ausnahmegenehmigung in diesem Umfang erteilt.

Liegt eine allgemeine Betriebsgenehmigung zum Betrieb der beabsichtigten Raumnutzung als Kita im Objekt der Grundschule Schönow u. a. gem. § 45 SGB VIII und § 46 SGB VIII vor, welche den regulären Ablauf und den Ansprüchen einer Kita genügen? Hierzu gehören alle baulichen Gegebenheiten wie z. B. angepasste sanitäre Einrichtungen, einen in sich abgeschlossenen Bereich, der die Kita vom Schulbetrieb trennt, einen Raum für Mittagsruhe, alters- und DIN-Normgerechte Möbel und Spielgeräte etc.. Nach unserer Kenntnis befinden sich keine sanitären Anlagen, die zu den geplanten Räumen direkt anschließen, wie auch ein separater Außenspielbereich der für Kinder geeignet ist. Bitte bedenken Sie, dass einige Kinder noch 4 Jahre alt sind.

Selbstverständlich liegt eine Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII –KJHG- vor. Diese wurde mit Datum vom 04.08.2015 i. V. mit dem Bescheid vom 07.07.2016 erteilt. Die Kapazität des Hortes wurde auf 316 Kinder festgelegt.

Mit Datum vom 23.07.2019 wurde diese Erlaubnis im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung für 340 Kinder erteilt (davon 34 Vorschulkinder und 306 Hortkinder).

Bei Erteilung der Erlaubnis wurde davon ausgegangen, dass den Kindern ein großer Raum (61m²) und ein kleinerer Raum (47 m²) zur Verfügung stehen. Die sanitären Anlagen sind auf den Bedarf der Schulkinder ausgerichtet. Die Mitarbeiterin des MBJS hat in diesem Zusammenhang die Empfehlung gegeben, eine Toilette und ein Waschbecken altersgerecht anzupassen. Ggf. können im Rahmen einer Übergangslösung Podeste bereitgestellt werden, was die Stadt Bernau auch vorhat. Bezüglich der von innen verschließbaren Toilettenkabinen, so die weitere Empfehlung von der Mitarbeiterin, sind entsprechende Vorkehrungen erforderlich, damit sich die Vorschulkinder nicht einschließen können. Dies stellt kein Problem dar und kann umgesetzt werden.

Selbstverständlich werden altersgerechte Möbel und Spielmaterialien bereitgestellt.

Ein Raum für die Mittagsruhe wird nicht separat zur Verfügung gestellt. Bereits jetzt ruhen die Kinder in der Kita in einem Raum, der tagsüber auch als Spielraum genutzt wird. Im Hort ist es vergleichbar, d. h. die Kinder können in ihrem Gruppenraum ruhen.

Nicht alle Außenspielgeräte sind für Vorschulkinder geeignet. Auf dem Schulhof gibt es aber einen Spielbereich neben der Mensa, der insbesondere für die kleineren Schüler gedacht ist. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Vorschulkinder am Vormittag in der Kita „Schönower Heideknirpse“ auf dem Spielplatz spielen und am Nachmittag auf dem Schulgelände. Die Kinder werden darüber belehrt, dass sie das große Spielgerät nicht nutzen dürfen und es wird Aufgabe der Erzieher sein, auf die Einhaltung zu achten.

Endgültige Aussagen dazu könnten im gemeinsamen Konzept getroffen werden.

Liegen dem Antrag zur Betriebserlaubnis ein Konzept für die Einrichtung (einschließlich der Qualitätssicherungsmaßnahmen) und ein Nachweis über ausreichend Personal für die Betreuung der Kita-Kinder vor? Hortbetreuer der Schule bleiben bei dieser Betrachtung außen vor.

Dem Hort liegt eine Konzeption vor, in der beschrieben ist, wie der Bildungs- und Erziehungsauftrag, gemäß Kita-Gesetz des Landes Brandenburg, im Hort umgesetzt wird.
Die Betreuung von Vorschulkindern ist hier noch nicht aufgeführt. Da ein Konzept durch sich verändernde Rahmenbedingungen oftmals überarbeitet und fortgeschrieben wird, stellt sich der Hort künftig dieser Aufgabe und wird hier konkrete Aussagen treffen. Dazu wird das Konzept durch Hort und Kita überarbeitet.

Die personelle Ausstattung richtet sich insgesamt nach dem Alter der Kinder, der Betreuungszeit und nach der Kinderanzahl. Dabei wird die gesamte Einrichtung betrachtet, unabhängig wie diese strukturiert ist. Selbstverständlich können und werden Horterzieher im Früh- und Spätdienst und während der Schulzeit auch die Vorschulkinder betreuen. Die Betreuung wird entsprechend des vorgegebenen Personalschlüssels gewährleistet.

Wann wurde die letzte Bedarfsplanung für Kita-Plätze angefertigt?

Für die Kita-Bedarfsplanung ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Landkreis Barnim, zuständig.
Die vorliegende Planung liegt für den Zeitraum 01.07.2017 bis 31.07.2022 vor. Diese verknüpft den Kita-Bedarfsplan und den Schulentwicklungsplan.

Wie soll ein „normaler“ Kita-Alltag in eine Grundschule (die selbst schon mit Platzproblemen zu kämpfen hat) integriert werden bzw. innerhalb dieser als Kita abgegrenzt werden?

Der Kita-Alltag soll innerhalb des Hortes nicht separiert werden. Es handelt sich sowohl bei den Vorschul-, als auch bei den Schulkindern, die den Hort besuchen, um Kita-Kinder.

Die Vorschulkinder werden in den Früh- und Späthort eingebunden und auch im Tagesverlauf wird es viele Situationen geben, die ein gemeinsames Betreuen ermöglichen. Die Kinder sind so untergebracht, dass ihre Räume an die Räume der 1. Klassen angrenzen. Die Vorschulkinder sind einige Jahre mit vielen Kindern der 1. Klasse zusammen in der Kita „Schönower Heideknirpse“ betreut worden, so dass zu erwarten ist, dass viele soziale Kontakte fortgeführt oder geknüpft werden.

Was ist mittelfristig geplant, um den steigenden Bedarf an Kitaplätzen gerecht zu werden?

Derzeit wird die Kita „Pankewichtel“ gebaut, die voraussichtlich im Mai 2020 fertiggestellt wird. Darüber hinaus ist geplant, im Blumenhag die Kita „Sternekiecker“ mit einer Kapazität von 150 Kindern zu errichten und ein freier Träger beabsichtigt, in der Nähe von REWE in Schönow eine Kita mit ca. 80 Plätzen zu bauen.

Mit der Aufnahme der Vorschulkinder in der Schule haben die Kinder keine richtige Einschulungsfeier

Die Kinder werden nicht in die Schule aufgenommen. Anders wie in anderen Gemeinden, findet in der Stadt Bernau bei Berlin die Hortbetreuung überwiegend am Standort Schule statt. Damit können Bildungs-, Freizeit- und Spielangebote von Schule und Kindertagesbetreuung beider Einrichtungen verbunden werden. Dennoch gibt es bei der Aufgabenerfüllung Unterschiede. Die Schule erfüllt ihre Aufgaben nach dem Schulgesetz, der Hort ist ein Kindertagesbetreuungsangebot und erfüllt die Aufgaben nach dem Kitagesetz. Demnach dient die Kindertagesbetreuung der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters.

Sicherheit auf dem Schulhof

Hier werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um ein eigenständiges Verlassen des Hofes durch die Kinder zu vermeiden. Dazu gab es bereits eine Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt.

Öffnungszeiten

In allen städtischen Einrichtungen werden bedarfsgerechte Öffnungszeiten angeboten. Ändert sich der Bedarf, werden die Öffnungszeiten angepasst bzw. anderen Lösungen gefunden. (Wie übrigens bereits zwischen Hort und Kita in Schönow schon praktiziert, werden die letzten Hortkinder in deren Kita weiter betreut.)

Gebühren

Die Erhebung von Elterngebühren ist im KitaG geregelt. So auch die Befreiung für das letzte Kitajahr. Der Status letztes Kitajahr ändert sich für die Kinder nicht, auch wenn sie in einer anderen Einrichtung (hier Hort) betreut werden. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gleicht dem Träger der Einrichtung den Einnahmeverlust aus.

 

Sehr geehrte Eltern,

bei allem Verständnis für den Verdruss, dass die Information für unser Vorhaben so spät kam und dass eventuell für Sie noch nicht alle offenen Fragen zufriedenstellend beantwortet wurden, bitten wir Sie darum, dieses Projekt positiv zu begleiten und gemeinsam die Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Seien Sie versichert, dass unsere Bereitschaft dafür vorliegt.

 

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