20.08.2013
Briefwahlunterlagen können ab jetzt beantragt werden
Zur Bundestagswahl am 22. September gibt es wieder die Möglichkeit der Briefwahl. Die dazu notwendigen Unterlagen können ab sofort beantragt werden. Auch die Stimmabgabe im Briefwahllokal ist möglich.
Spätestens am 1. September muss jeder Wahlberechtigte seine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet sich ein Wahlscheinantrag, der ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Umschlag an die Wahlbehörde der Stadt, Marktplatz 2, gerichtet werden kann. Die Briefwahlunterlagen werden dann an die auf dem Wahlscheinantrag angegebene Adresse verschickt. Die Beantragung eines Wahlscheines und die Übersendung der Briefwahlunterlagen kann auch formlos schriftlich, per Fax oder per E-Mail durchgeführt werden. Gemäß Bundeswahlordnung muss der Antragsteller den Familiennamen, den oder die Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift, bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, angeben. Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines kann auch als pdf-Dokument hier heruntergeladen werden.
Die Wahlbehörde der Stadtverwaltung hat außerdem im Rathaus, Zimmer 1.08, Marktplatz 2, ein Briefwahllokal eingerichtet. Ab sofort können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger zu den üblichen Sprechzeiten einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen oder ihre Stimmabgabe direkt im Briefwahllokal vornehmen.
Telefonische Auskünfte erhalten Interessierte unter den Rufnummern 03338 365-136 oder 03338 365-137. Sollte es wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern nicht möglich sein, das Briefwahllokal innerhalb der Sprechzeiten aufzusuchen, kann mit den Mitarbeiterinnen der Wahlbehörde der Stadt telefonisch unter 03338 365-123 oder 03338 365-133 ein Termin vereinbart werden.