24.02.2010

„Begrüßungsgeld“ für Neugeborene

216 Eltern aus Bernau kamen bislang in den Genuss von „Begrüßungsgeld“ für ihr Neugeborenes. Beantragt werden kann dies aufgrund der „Richtlinie der Stadt Bernau bei Berlin über die Gewährung einer Zuwendung anlässlich der Geburt eines Kindes“, die vor einem Jahr in Kraft trat. Darin ist geregelt, wer die Zuwendung in Höhe von 100 Euro erhalten kann. Eine Voraussetzung ist, dass „mindestens ein Inhaber der elterlichen Sorge“ seit mindestens sechs Monaten vor der Geburt des Kindes seinen Hauptwohnsitz in Bernau hat.

Das „Begrüßungsgeld“ wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss beantragt werden. Der Antrag dazu kann von der städtischen Internetseite herunter geladen werden. Beim Abholen der Geburtsurkunde erhält man ihn auch im Einwohnermeldeamt. Weitere Informationen unter www.bernau.de und Verordnungen.

Noch ein Tipp für Familien: Gerade erschienen ist ein informativer „Wegweiser für Familien“, herausgegeben vom lokalen Bündnis für Familien. Erhältlich ist er unter anderem im Bernauer Rathaus. 

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die Inhalte und Funktionen der Website bestmöglich anzubieten. Darüber hinaus verwenden wir Cookies zu Analyse-Zwecken.

Zur Datenschutzerklärung und den Cookie-Einstellungen.

Allen zustimmennur notwendige Cookies zulassen

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Nur mit Ihrer Zustimmung verwenden wir darüber hinaus Cookies zu Analyse-Zwecken. Weitere Details, insbesondere zur Speicherdauer und den Empfängern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. In den Cookie-Einstellungen können Sie Ihre Auswahl anpassen.

PHP Sitzung
Das Cookie PHPSESSID ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
Seiten-Einstellungen
Speichert ob die Hinweisfelder auf der Seite angezeigt werden sollen oder nicht.
Google Website-Übersetzer
Dieses Widget übersetzt den Inhalt dieser Webseite in andere Sprachen. Es basiert auf der neuesten maschinellen Übersetzungstechnologie von Google.
ReadSpeaker
Mit Hilfe des ReadSpeaker webReader können Sie sich Inhalte auf dieser Webseite laut vorlesen lassen.
Video-Stream-Hosting
Dient dazu sowohl Sitzungen im Rathaus live mitverfolgen zu können als auch frühere Sitzungen per Video-on-Demand über den Onlinedienst Linda und Sören Steinmann GbR - Video-Stream-Hosting herunterzuladen oder per Streaming direkt anzusehen.
Google Maps
Google Maps ist ein Karten-Dienst des Unternehmens Google LLC, mit dessen Hilfe auf unserer Seite Orte auf Karten dargestellt werden können.
YouTube
YouTube ist ein Videoportal des Unternehmens Google LLC, bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. YouTube wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Vimeo
Vimeo ist ein Videoportal des Unternehmens Vimeo, Inc., bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. Vimeo wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Matomo
Matomo ist eine Open-Source-Webanwendung zur Analyse des Nutzerverhaltens beim Aufruf der Website.