24.02.2010
„Begrüßungsgeld“ für Neugeborene
216 Eltern aus Bernau kamen bislang in den Genuss von „Begrüßungsgeld“ für ihr Neugeborenes. Beantragt werden kann dies aufgrund der „Richtlinie der Stadt Bernau bei Berlin über die Gewährung einer Zuwendung anlässlich der Geburt eines Kindes“, die vor einem Jahr in Kraft trat. Darin ist geregelt, wer die Zuwendung in Höhe von 100 Euro erhalten kann. Eine Voraussetzung ist, dass „mindestens ein Inhaber der elterlichen Sorge“ seit mindestens sechs Monaten vor der Geburt des Kindes seinen Hauptwohnsitz in Bernau hat.
Das „Begrüßungsgeld“ wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss beantragt werden. Der Antrag dazu kann von der städtischen Internetseite herunter geladen werden. Beim Abholen der Geburtsurkunde erhält man ihn auch im Einwohnermeldeamt. Weitere Informationen unter www.bernau.de und Verordnungen.
Noch ein Tipp für Familien: Gerade erschienen ist ein informativer „Wegweiser für Familien“, herausgegeben vom lokalen Bündnis für Familien. Erhältlich ist er unter anderem im Bernauer Rathaus.