23.07.2013

Altanschließer können Ratenzahlungen beantragen

Presse-Information des Wasser- und Abwasserverbandes (WAV) „Panke/Finow“

 

„Frührentner befürchtet Pfändungen“, so die Überschrift eines kürzlich in der lokalen Tageszeitung erschienenen Beitrages. Darin geht es um einen sogenannten Altanschließer aus Nibelungen, der vom Wasser- und Abwasserverband (WAV) „Panke/Finow“ Beitragsbescheide in Höhe von insgesamt fast 4.000 Euro erhalten habe. Da er nicht in der Lage sei das Geld zu zahlen, fürchte er eine Pfändung.

Diese Sorge, so die Geschäftsstelle des WAV, sei unbegründet. Schließlich gebe es Pfändungsfreigrenzen. Für eine Person ohne Unterhaltsverpflichtungen liege diese bei etwas über Tausend Euro, bei einer vierköpfigen Familie bei fast 1.900 Euro. Da der Herr aus Nibelungen nach eigenen Angaben nur eine monatliche Rente von 525 Euro beziehe, könne bei ihm kein Einkommen gepfändet werden.

Der Verband weist darauf hin, dass Beitragsschuldner mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten nach dem Brandenburgischen Kommunalabgabengesetz die Möglichkeit haben, Stundung oder Erlass zu beantragen. Betroffene sollten unbedingt entsprechende Anträge stellen. Bis darüber entschieden sei, werde von Seiten des Verbandes generell nichts unternommen.

Der WAV „Panke/Finow“ werde den nach der Abgabenordnung rechtlich vorgegebenen Rahmen für die Gewährung einer Stundung so weit wie möglich nutzen. Dazu gehöre auch die Möglichkeit von Ratenzahlungen. Der Antragsteller müsse glaubhaft darlegen, dass er zur fristgerechten Zahlung der Beitragsschuld nicht in der Lage sei.

„Wir sind im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten immer bemüht, den Wünschen der Betroffenen entgegenzukommen und in Härtefällen eine Lösung zu finden“, versichert der stellvertretende Verbandsvorsteher Hubert Handke. Er selbst bietet ab kommenden Montag für Betroffene eine zusätzliche Sprechstunde an: montags von 17 bis 19 Uhr im Bernauer Rathaus.

Bis zum 12. Juli hat der WAV im Übrigen 3.816 Bescheide über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung der zentralen öffentlichen Wasserversorgungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlage versandt. Daraufhin sind 1.069 Widersprüche, 75 Anträge auf Aussetzung der Vollziehung und 64 Anträge auf Ratenzahlung beim Verband eingegangen.

Weitere Informationen unter www.wav-panke-finow.de. Informationsblätter liegen in Kürze auch in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserverbandes (WAV) „Panke/Finow“, Breitscheidstraße 45 aus.

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