14.08.2013

Aktuelle Fragen zu Altanschließerbeiträgen

Antworten des Wasser- und Abwasserverbandes (WAV) „Panke/Finow“

In Bezug auf die Diskussion um Altanschließerbeiträge beantwortet der WAV „Panke/Finow“
aktuelle Fragen der Bürgerinnen und Bürger:

Warum hat sich der WAV „Panke/Finow“ dafür entschieden, den Investitionsaufwand im
Verbandsgebiet sowohl über Beiträge als auch über Gebühren zu finanzieren?
Die Entscheidung ist auf der Grundlage getroffen worden, das kosteneffizienteste Modell für alle
Bürgerinnen und Bürgern bereitzustellen. Ziel war und ist es, eine gerechte Gleichbehandlung von
Alt- und Neuanschließern herbeizuführen. Die Investitionen, die nach dem 3. Oktober 1990 vom
WAV „Panke/Finow“ in die Trink- und Abwasserinfrastruktur getätigt wurden, sollen von allen
Eigentümern entsprechend ihres Grundbesitzes getragen werden. Ein reines Gebührenmodell würde
die Mieter im Verbandsgebiet deutlich belasten. Die Gebühren für Trinkwasser und Abwasser
würden in dieser Variante bei den Mietern in gleicher Weise wie bei Grundstücksbesitzern geltend
gemacht werden und der sozialen Gerechtigkeit entgegenstehen. Deshalb werden aktuell die Kosten
für Trinkwasser und Abwasser sowohl über Gebühren als auch über Anschlussbeiträge gedeckt.

Ist es möglich, dass Grundstückseigentümer Ihre Grundstücke durch die Altanschließerbeiträge
verlieren?
Diese Angst der Grundstückseigentümer ist unbegründet. Der Verband prüft jeden Fall, der an ihn
herangetragen wird, einzeln. Bei einer angemessenen Begründung sind Ratenzahlung oder
Stundungen zulässig. Unter bestimmten Umständen kann ein vollständiger Erlass der Forderungen
gewährt werden. Die Zahlungen müssten den Abgabepflichtigen in eine existenziell bedrohende
Lage versetzen, um die Forderungen teilweise oder ganz zu erlassen. Aus diesem Grund sind alle
betroffenen Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich mit ihren Fragen an den WAV „Panke/Finow“
zu wenden, um gemeinsam sozial verträgliche Lösungen zu erarbeiten. Der WAV ist in keiner Weise
an einer Pfändung von Grundstücken interessiert.

Genauere Angaben finden Sie in unserem Informationsblatt, in welchem die Möglichkeiten einer
Stundung erläutert werden. Eingesehen werden kann es im Internet auf den Seiten des
WAV „Panke/Finow“.

Stimmt es, dass durch die Altanschließerbeiträge auch die Mieten steigen?
Weder Altanschließerbeiträge noch eventuelle Zinsen der Beiträge dürfen rechtlich auf die Mieter
umgelegt werden. Somit stellen Altanschließerbeiträge keine Grundlage dar, um die Miete zu
erhöhen. Die Umstellung auf ein Gebührenmodell hingegen würde die Vermieter entlasten, da die
Gebühren komplett auf die Mieter umgelegt werden könnten.
Mieterhöhungen durch die Erhebung der Altanschließerbeiträge entsprechen nicht den real
vorherrschenden Bedingungen. Tatsächlich können die Beiträge Modernisierungsmaßnahmen
möglicherweise verschieben. Ein Beispiel: Stellt ein Vermieter geplante Modernisierungen zurück,
um zunächst den Beitragszahlungen nachzukommen, würde sich das indirekt auch positiv auf den
Mietspiegel auswirken, da eine Erhöhung der Mieten nicht durch eine Modernisierung begründbar
ist.

Welche Aufgaben übernehmen die Stadtwerke Bernau für den WAV „Panke/Finow“?
Die Stadtwerke Bernau GmbH ist seit 1994 im Auftrag des WAV „Panke/Finow“ Geschäftsbesorger
für das gesamte Verbandsgebiet. Der Zuständigkeitsbereich umfasst circa 44.000 Einwohner in den
Städten und Gemeinden Bernau, Biesenthal, Rüdnitz und Melchow, die mit Trinkwasser versorgt und
deren Abwasser entsorgt und aufbereitet werden. Diese Konstellation ermöglicht es dem WAV
„Panke/Finow“, die Gebühren für Trink- und Abwasser möglichst gering zu halten, denn der
Verband selbst benötigt Personal nur in einem kleinen Umfang, Personalkosten wurden folglich auf
das mindeste reduziert. Begünstigt wird dies auch durch die ehrenamtliche Arbeit des Vorstandes
und der Verbandsversammlung. Auch aus heutiger Sicht ist diese Entscheidung weiterhin die
effizienteste und kostengünstigste Variante für die Bürgerinnen und Bürger des Verbandsgebietes.

Wie sind Altanschließerbeiträge aus Unternehmersicht zu werten?
Für Unternehmen und Institutionen, die über Eigentum an Grundstücken verfügen, gelten die
gleichen Beiträge wie für alle Grundstückseigner. Bei einem reinen Gebührenmodell, wie es von
einigen favorisiert wird, würden Besitzer von großen Grundstücken, die keinen Wasserverbrauch
haben, nichts zahlen. Das kann man am Beispiel der ehemaligen GUS-Liegenschaften sehen. Der
Wertzuwachs durch die Investitionen des WAV „Panke/Finow“ in die Gesamtanlage für Wasser und
Abwasser kommen diesen Grundstücken dennoch zugute. Das jetzige „Mischmodell“ entlastet
dagegen Unternehmen und Institutionen, die einen hohen Wasserverbrauch haben und wichtige
Arbeitgeber für die Region sind.

Können Altanschließerbeiträge von Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden?
Bei den Altanschließerbeiträgen handelt es sich um Betriebsausgaben. Der WAV „Panke/Finow“
empfiehlt den Unternehmerinnen und Unternehmern, zu Fragen der steuerlichen Berücksichtigung
unbedingt den Steuerberater, der über die Besitzverhältnisse im Unternehmen informiert ist, zu Rate
zu ziehen. Entsprechend der individuellen Unternehmenssituation kann so eine Klärung für den
Unternehmer herbeigeführt werden.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Verbandsgebiet sind aufgerufen, sich mit Ihren
Fragen an den WAV „Panke/Finow“ zu wenden.

Sprechzeiten der Geschäftsstelle des WAV „Panke/Finow“ sind
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Der ehrenamtlich tätige stellvertretende Verbandsvorsteher Hubert Handke bietet zusätzlich montags
zwischen 17:00 und 19:00 Uhr im Bernauer Rathaus eine Sprechstunde für Altanschließer an.

Am 26. August muss die Sprechstunde leider entfallen. Bürgerinnen und Bürger können in der letzten Augustwoche aber gern in die reguläre Bürgermeistersprechstunde am Dienstag, den 27. August, von 13:00 bis 17:00 Uhr kommen.

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