Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilgebiet " Gewerbegebiet Albertshofer Chaussee Ost", Bernau bei Berlin
Die 7. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin hat auf ihrer 11. Sitzung am 27.08.2020 die Einleitung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bernau bei Berlin (FNP) für den im Lageplan dargestellten Bereich beschlossen (Beschlussnummer 7-291/2020). Die Änderung findet im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zeitgleich mit dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Albertshofer Chaussee Ost" statt. Das Verfahren wird einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden, durchgeführt.
Der geplante Änderungsbereich ist im Lageplan dargestellt.
Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Änderung der aktuellen Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft" in „Gewerbliche Bauflächen"
- Änderung des Landschaftsplans der Stadt Bernau bei Berlin von 2007
- Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft
Der Vorentwurf der 16. Flächennutzungsplanänderung für das Teilgebiet „Gewerbegebiet Albertshofer Chaussee Ost", Stand August 2024, wird gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit
von Mittwoch, den 06.11.2024
bis Freitag, den 06.12.2024
im Internet unter folgender Adresse für jedermann abrufbar veröffentlicht: https://www.bernau.de/de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-auslegungen.html. Zusätzlich sind die Unterlagen auch im Geoportal der Stadt Bernau bei Berlin unter folgendem Link einsehbar: https://www.geoportal-bernau.de/auslegungen.php. Des Weiteren sind die Unterlagen im Planungsportal Brandenburg unter https://diplan.brandenburg.de abrufbar.
Parallel werden die oben genannten Unterlagen im Neuen Rathaus der Stadt Bernau bei Berlin, Bürgermeisterstraße 25, im Flurbereich 4. Obergeschoss während der Dienstzeiten (Mo, Mi, Do, Fr 8.00 bis 15.30 Uhr, Di 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03338 - 365 192 auch außerhalb dieser Zeiten zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit im Stadtplanungsamt der Stadt Bernau bei Berlin, Bürgermeisterstraße 25, 16321 Bernau bei Berlin, in Zimmer 3.17 während der Dienstzeiten (Mo, Mi, Do, Fr 8.00 bis 15.30 Uhr, Di 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr) und nach telefonischer Terminvereinbarung (03338 - 365 192) über die wesentlichen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)", welches mit ausliegt.
André Stahl
Bürgermeister