Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Vorentwurf des Bebauungsplans "Rettungswache und Wasserstofftankstelle Wandlitzer Chaussee"
Die 7. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin hat auf ihrer 30. Sitzung am 27.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans "Rettungswache und Wasserstofftankstelle Wandlitzer Chaussee" (Beschlussnummer SVV7/20221027/Ö9.4) beschlossen. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses wurde in der 33. Sitzung der 7. Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2023 beschlossen (SVV/20230126/Ö10.4).
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Vorentwurf des Bebauungsplans „"Rettungswache und Wasserstofftankstelle Wandlitzer Chaussee" in der Fassung vom Juli 2024 für die Dauer eines Monats im öffentlich ausgelegt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Rettungswache und Wasserstofftankstelle Wandlitzer Chaussee" werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Hauptstandortes der Rettungsdienst Landkreis Barnim GmbH mit der Hauptgeschäftsstelle der Rettungsdienst Landkreis Barnim GmbH und der Hauptrettungswache für die Stadt Bernau
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wasserstofftankstelle und einer Elektroladetankstelle
- Sicherung der Erschließung
Das Plangebiet des Bebauungsplanvorentwurfs ist im Lageplan dargestellt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Rettungswache und Wasserstofftankstelle Wandlitzer Chaussee", Stand Juli 2024, wird gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit
von Mittwoch, den 06.11.2024
bis Freitag, den 06.12.2024
im Internet unter folgender Adresse für jedermann abrufbar veröffentlicht: https://www.bernau.de/de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-auslegungen.html. Zusätzlich sind die Unterlagen auch im Geoportal der Stadt Bernau bei Berlin unter folgendem Link ein-sehbar: https://www.geoportal-bernau.de/auslegungen.php. Des Weiteren sind die Unterlagen im Planungsportal Brandenburg unter https://diplan.brandenburg.de abrufbar.
Parallel werden die oben genannten Unterlagen im Neuen Rathaus der Stadt Bernau bei Berlin, Bürgermeisterstraße 25, im Flurbereich 4. Obergeschoss während der Dienstzeiten (Mo, Mi, Do, Fr 8.00 bis 15.30 Uhr, Di 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinba-rung unter der Nummer 03338 - 365 192 auch außerhalb dieser Zeiten zur allgemeinen Ein-sichtnahme ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit im Stadtplanungsamt der Stadt Bernau bei Berlin, Bürgermeisterstraße 25, 16321 Bernau bei Berlin, in Zimmer 3.17 während der Dienstzeiten (Mo, Mi, Do, Fr 8.00 bis 15.30 Uhr, Di 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr) und nach telefonischer Terminvereinbarung (03338 - 365 192) über die wesentlichen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbin-dung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)", welches mit ausliegt.
André Stahl
Bürgermeister