Information für Wahlhelfende
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Schulungsunterlagen
Bitte beachten Sie, dass alle Wahllokale mit helfenden Händen voll sind! Da es kurzfristig Änderungen oder Ausfälle geben kann, werden wir Interessenten ab sofort auf einer Warteliste verplanen.
Die Tätigkeit der Wahlhelfenden ist eine Grundvoraussetzung für die reibungslose Durchführung und korrekte Abwicklung von Wahlen. Nach der Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr zählen sie die im Wahllokal abgegebenen Stimmen aus. Die Tätigkeit der Wahlhelfenden ist ehrenamtlich.
Wahlvorstand
Der Wahlvorstand in einem Wahlokal besteht aus acht bis neun Personen:
- der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher,
- der stellvertretenden Wahlvorsteherin oder dem stellvertretenden Wahlvorsteher,
- der Schriftführerin oder dem Schriftführer,
- und den beisitzenden Mitgliedern.
Der Wahlvorstand ist beschlussfähig, wenn während der Wahlhandlung von 8.00 bis 18.00 Uhr mindestens drei Wahlvorstandsmitglieder anwesend sind, darunter die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher (oder die Stellvertreterin/der Stellvertreter), die Schriftführerin/der Schriftführer (oder die Stellvertreterin/der Stellvertreter). Während der Auszählung der Stimmergebnisse nach 18.00 Uhr müssen alle Wahlvorstandsmitglieder anwesend sein.
Aufgaben des Wahlvorstandes
Die Aufgaben der Wahlvorsteherin oder des Wahlvorstehers und deren Stellvertretung sind:
- Verantwortung für die Tätigkeit des Wahlvorstandes
- Aufgabenfestlegung der einzelnen Wahlvorstandsmitglieder
- Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit
- Einrichtung des Wahllokales und Öffnung des Wahllokales am Morgen des Wahltages
- Beaufsichtigung der ordnungsgemäßen Stimmabgabe im Wahllokal
- Bereitschafts- und Schnellmeldungen an die Wahlbehörde
Die Aufgaben der Schriftführerin oder des Schriftführers und deren Stellvertretung sind:
- Betreuung des Wahlberechtigtenverzeichnisses
- Prüfung und Vermerk der Stimmabgabe im Wahlberechtigtenverzeichnis
- Auszählung der Stimmabgabevermerke
- Ausfüllen des Rechen- und Kontrollblattes sowie der Niederschrift und der Schnellmeldung
Die Aufgaben der beisitzenden Mitglieder sind:
- Stimmzettelausgabe
- Prüfung der Wahlberechtigung (Wahlbenachrichtigung und Personaldokument)
- Einsammlung abgegebener Wahlscheine
- Auszählung der Stimmzettel und Beaufsichtigung der Wahlkabinen