Lärmaktionsplanung
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Lärmbelastung zu senken und die Lebensqualität zu erhöhen. Potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen sind zu vermeiden und Belästigungen durch Verkehrslärm zu verringern.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung sind unter Beteiligung der Öffentlichkeit die Lärmaktionspläne zu erstellen und spätestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Für die Stadt Bernau bei Berlin wurde die Lärmaktionsplanung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie im Zeitraum 2022 bis 2024 in der nunmehr vierten Stufe fortgeschrieben und mit Übersendung der Unterlagen am 28. Juni 2024 an das Landesamt für Umwelt sowie das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz fristgemäß abgeschlossen. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Kartierung und dem Ablauf der Lärmaktionsplanung. Der Bericht sowie der Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung können über die Infoboxen abgerufen und eingesehen werden. Darüber hinaus erhalten Sie nachfolgend noch Hinweise für Anträge auf Geschwindigkeitsreduzierung und/oder Maßnahmen zur Lärmminimierung bei Verkehrslärmbelastung.