Baumbeschädigung
Ob abgesägte Einzeläste, gekappte Wurzeln an Grundstücksgrenzen oder entfernte und beschädigte Rinden- und Kronenteile, das Ausmaß an Schäden an städtischen Bäumen ist groß. Immer wieder kommen bei den regelmäßigen Baumkontrollen starke Schäden zu Tage.
Die Stadt lässt den städtischen Baumbestand regelmäßig durch Fachpersonal auf Verkehrssicherheit prüfen. Dabei wird auch großer Wert auf den Artenschutz gelegt, der in enger Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde realisiert wird.
Dabei wurde ein vermehrter Anstieg von Beschädigungen an städtischen Straßen- und Parkbäumen durch Dritte festgestellt. Langfristig führen diese unsachgemäßen Eingriffe zu einer dauerhaften Schädigung der Bäume.
Wenn sich Bernauerinnen und Bernauer vermeintlich durch städtische Bäume, deren Äste oder durch Sträucher und Großpflanzen beeinträchtigt fühlen, können sie sich an das Infrastrukturamt der Stadt Bernau per E-Mail unter gruenunterhaltung@bernau-bei-berlin.de wenden.
Im Anschluss daran erfolgt vom Fachamt eine zeitnahe Prüfung der geschilderten Umstände. Bei einem festgestellten Handlungsbedarf wird eine fachgerechte und zielführende Maßnahme eingeleitet. Eine eigenmächtige Beschneidung der Bäume stellt eine Straftat dar. Nur der Baumeigentümer selbst darf notwendige Baumpflegemaßnahmen einleiten.
Aber es gibt auch Beeinträchtigungen, die allein keine Baumpflege begründen, die hinzunehmen sind. Dazu zählen zum Beispiel vermehrter Laubfall im Herbst; Äste in einer Höhe von mehr als 2,5 Metern, die über einem Grundstück hängen; Verschattungen oder Feinwurzeln im Garten.