Beschlusstext und Beschlussvorschlag
Verkehr und Mobilität haben großen Einfluss auf das tägliche Leben und die Lebensqualität. Viele Akteure mit vielen verschiedenen Ideen und Bedürfnissen nutzen hierfür eine Infrastruktur, die mitunter an ihre Grenzen stößt. Die hieraus auch in der Stadt Bernau bei Berlin entstehenden Auseinandersetzungen für eine gleichberechtigte Mobilität sind Thema innerhalb der Bevölkerung sowie der politischen Gremien und der Stadtverwaltung. Aufgrund zunehmender kleinteiliger Lösungsansätze, die nach Erkennen von Problemlagen erarbeitet werden, wuchs der Wunsch nach einem Gesamtkonzept zur Verbesserung der Verkehrssituation in Bernau bei Berlin und den zugehörigen Ortsteilen. Der Fokus soll deshalb auf einer zeitgemäßen Nutzung der zur Verfügung stehenden Verkehrsmittel liegen.
Da Verkehr jedoch mehr ist als Straßenverkehr und auch nur einen Teilaspekt von Mobilität darstellt, zeigt sich hier schon, wie umfassend das Mobilitätskonzept gedacht werden musste. Möglichkeiten und Alternativen der Verkehrsmittelwahl, Informationen und Zugangsmöglichkeiten für deren Nutzung sowie die bedarfsgerechte Gestaltung des öffentlichen Raums gehören ebenfalls zu den zu bearbeitenden Themen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin hat nicht zuletzt mit den Beschlüssen vom 6. April 2017 (6-783 „Entwicklung eines Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes für den gesamten Bereich südlich der Bahntrasse in Bernau bei Berlin") und 18. Oktober 2018 (Verkehrskonzept 2050 für die Stadt Bernau bei Berlin") die Stadtverwaltung beauftragt, ein strategisches Mobilitäts- und Verkehrskonzept für die Stadt Bernau bei Berlin inklusive ihrer Ortsteile zu erarbeiten. Ziel war die Erarbeitung kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen zur stetigen Weiterentwicklung des Mobilitätsangebotes beziehungsweise zur Aus- und Umgestaltung der ganzheitlichen Verkehrsinfrastruktur.
Im Mai 2020 wurde die Planungsbüro Stadt-Verkehr-Umwelt aus Dresden mit der Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes 2030+ beauftragt. Erstes Ziel war die Findung einer Vision für das Mobilitätskonzept einschließlich der verkehrlichen Leitbilder für die Gesamtstadt und im zweiten Schritt die Setzung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Verkehrssystems und Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Stadt. Zur Begleitung des inhaltlichen Prozesses wurde eine Beteiligungsstruktur entwickelt. Hierzu wurde eine Lenkungsgruppe mit Vertretern*innen aus allen Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, des Behindertenbeirates, des ADAC, der AG Rad und der Initiative „Barnim denkt weiter" sowie Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und des Landkreises, der Barnimer Busgesellschaft, der Straßenmeisterei Biesenthal und des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) gebildet. An den Meilensteinen des Projektes fanden darüber hinaus öffentliche Veranstaltungen statt.
Im ersten Teil Prozesses gab es zwei Sitzungen dieser Lenkungsgruppe. Hierbei wurden die Inhalte des Grundentwurfes des Leitbildes diskutiert und unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Rahmenbedingungen weiterentwickelt. Der somit entstandene Entwurf wurde am 7. September 2021 im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung präsentiert. Zudem hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit ihre Anregungen einzubringen. Darüber hinaus gab es digitale und analoge Möglichkeiten, die Inhalte des verkehrlichen Leitbildes zu kommentieren. Der Erarbeitungsprozess, die Ergebnisse der Öffentlichkeitsveranstaltung sowie die Auswertung der Fragebögen wurden in Form eines Zwischenberichtes aufbereitet. Mit dem Beschluss dieses Leitbildes im Januar 2022 (Vorlage 7-0987) war die erste Stufe des Erarbeitungsprozesses abgeschlossen.
Im Anschluss an diesen Beschluss folgte die nächste Stufe der Maßnahmenbildung. Der zur Diskussion gebrachte Maßnahmenkatalog umfasste nicht nur alle Verkehrsträger und Verkehrsmittel, sondern eben auch Vorschläge für die notwenigen Voraussetzungen für einen breit aufgestellten Zugang zu den Informationen und Nutzungsmöglichkeiten rund um die Verkehrsmittelangebote. Hierzu fanden am 23. August 2022 zunächst eine dritte Sitzung der Lenkungsgruppe und anschließend am 6. September 2022 eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Mit den gesammelten Ergebnissen befasste sich die Lenkungsgruppe erneut im Rahmen einer vierten Sitzung, welche auf Grund des inhaltlichen Umfangs auf zwei Termine im März 2023 angesetzt werden musste.
Mit dem vorliegenden Endbericht zum Projektverlauf und zur Herleitung der Ergebnisse einschließlich des Maßnahmenkatalogs liegt für die Stadt Bernau bei Berlin nunmehr ein umfassender und auf die Bedürfnisse zugeschnittener Leitfaden für die zukünftige Ausrichtung des Mobilitätsangebotes vor. Dieser stellt in diesem Kontext kein abschließendes Dokument dar, sondern bildet den Rahmen für eine Vielzahl notwendiger Maßnahmen und deren fortlaufender Bearbeitung.
Mit dem Beschluss des Mobilitätskonzepts 2030+ erteilt die Stadtverordnetenversammlung dahingehend der Stadtverwaltung den Auftrag zur kontinuierlichen Abarbeitung der Maßnahmenvorschläge und regelmäßiger, jährlicher Berichterstattung. Für die konzeptionelle Weiterführung der darin enthaltenen Maßnahmenvorschläge werden Planungskosten in Höhe von 25.000€/pro Jahr für den Zeitraum 2024-2030 in den Haushalt eingestellt.
Beschlussvorschlag:
Die 7. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin beschließt:
- der Lenkungsgruppe für ihre Arbeit zu danken und das Mobilitätskonzept 2030+ (Abschlussbericht mit Anlagen) in der Fassung vom 30. Mai 2023 gemäß den Anlagen zur Kenntnis zu nehmen.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, jährlich jeweils zum Zeitpunkt der Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen eine Übersicht der für eine Umsetzung im Folgejahr vorgesehenen Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzeptes 2030+ zur Beratung durch die Ortsbeiräte und Fachausschüsse sowie zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Diese Übersicht ist mindestens so zu gliedern, dass
- Investitionsmaßnahmen und
- Maßnahmen, die dem Grunde nach Geschäft der laufenden Verwaltung sind, mit ihren finanziellen Auswirkungen und den betreffenden Haushaltsansätzen einzeln dargestellt werden.
Sonstige Maßnahmen, die z. B. nur die Beantragung oder Abstimmung mit anderen Behörden und Institutionen bedingen, sind gesondert auszuweisen.