14.01.2016
Verlängerung des Abfuhrzeitraums für Weihnachtsbäume
Pressemitteilung des Landkreises Barnim
Aufgrund von Nachfragen und zur weiteren Abdeckung des Bedarfs weitet die
Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (BDG) ihr Dienstleistungsangebot zur
Einsammlung von überlassungspflichtigen Weihnachtsbäumen aus privaten
Haushalten bis 26.01.2016 aus.
Der kreiseigene Entsorger weist noch einmal darauf hin, dass das Einsammeln
ausschließlich an den öffentlichen DSD-Glasstellplätzen (frühere DSD-Stellplätze für
Altpapier/Altglas) in den jeweiligen Gemeinden erfolgt. Die Weihnachtsbäume
werden nur entsorgt, wenn sie vollständig abgeschmückt (ohne Deko und Lametta)
bereitgestellt werden.
Ablagerungen von Weihnachtsbäumen außerhalb der für die Entsorgung
festgelegten öffentlichen DSD-Glasstellplätze stellen eine Ordnungswidrigkeit im
Sinne einer illegalen Ablagerung dar und sind deshalb nicht erlaubt. Für die
Entsorgung der Weihnachtsbäume stehen in Bernau über 40 DSD-Glasstellplätze zur
Verfügung – eine Ablagerung an den in den vergangenen Jahren ausgewiesenen
Stellplätzen ist aufgrund des Aufgabenübergangs an den Landkreis nicht möglich.
Für Fragen stehen die Kundenbetreuer der BDG gern telefonisch oder per E-Mail zur
Verfügung. Die Standorte der DSD-Glasstellplätze sind auf der Internetseite der
BDG unter www.bdg-barnim.de zu finden oder können telefonisch beim zuständigen
Kundenbetreuer unter 03334 52620-26 erfragt werden.
Die zusätzlichen Abfuhrtermine werden wie folgt festgelegt:
19.01.2016/ 26.01.2016