24.09.2010
Vergünstigungen mit dem Bernauer Sozialpass
Vergünstigungen mit dem Bernauer SozialpassBernauer Bürger mit geringem Einkommen können den Sozialpass der Stadt beantragen. Voraussetzung ist, dass sie bereits von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten den Pass. Dieser berechtigt zum Erwerb ermäßigter Eintrittskarten für Kultur-, Sport- und andere Veranstaltungen, die von der Stadt oder durch von ihr geförderte Träger ausgerichtet werden. Zu sehr günstigen Konditionen können Sozialpass-Inhaber auch das Angebot der Stadtbibliothek nutzen.
In diesem Jahr wurden bislang 17 neue Sozialpässe ausgestellt. Vor fünf Jahren hatte die Bernauer Stadtverordnetenversammlung die Einführung des Passes beschlossen. Seitdem wurden 204 solcher Dokumente ausgegeben bzw. verlängert.
Kostenlos ausgestellt wird der Sozialpass auf Antrag bei der Stadtverwaltung, Sachgebiet Wohnungswesen, Bürgermeisterstraße 25. Sprechzeit ist dienstags von 8.30 bis 12 und von 13 bis 17.30 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr. Mitzubringen sind ein Passfoto, der aktuelle Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit oder der aktuelle Bescheid über Grundsicherung, der Rentenbescheid oder der Schwerbehindertenausweis und die GEZ-Befreiung.
Der Sozialpass ist ein Jahr lang gültig und kann nach Ablauf verlängert werden. Für weitere Auskünfte steht Christiane Stolzenberger unter Tel. (0 33 38) 3 65-3 24 gern zur Verfügung.