04.12.2014
Kein Bürgerentscheid am 14. Dezember
Abstimmungsbekanntmachung
Mit Schreiben vom 3. Dezember 2014 hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim als allgemeine untere Landesbehörde den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin vom 23. Oktober 2014 (SVV-Beschluss Nr. 6-107/2014) über die Entscheidung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Erteilung einer Weisung an die Vertreter der Stadt Bernau bei Berlin in der Verbandsversammlung des WAV „Panke/Finow“, die Umstellung auf ein reines Gebührenfinanzierungsmodell für die Wasserver- und Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet des WAV „Panke/Finow“ vom 9. September 2014 zu beantragen, beanstandet.
Der Beschluss darf nicht ausgeführt werden. Der Stadt Bernau bei Berlin wird aufgegeben, den Beschluss (SVV-Beschluss Nr. 6-107/2014) bis zum 30. Januar 2015 aufzuheben. Das aufgrund des Beschlusses bereits Veranlasste ist bis spätestens zum 12. Dezember 2014 rückgängig zu machen.
Infolgedessen findet der Bürgerentscheid zur Erteilung einer Weisung an die Vertreter der Stadt Bernau bei Berlin in der Verbandsversammlung des WAV „Panke/Finow“, die Umstellung auf ein reines Gebührenfinanzierungsmodell für die Wasserver- und Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet des WAV „Panke/Finow“ zu beantragen, am 14. Dezember 2014 nicht statt.
Es ist alles Erforderliche zu unternehmen, um das bereits Veranlasste rückgängig zu machen. Die bereits vorliegenden Stimmzettel der Briefabstimmung sind nicht auszuzählen. Die Briefabstimmung wird eingestellt.
Viola Lietz
Wahlleiterin
Statement des Bürgermeisters André Stahl zur Beanstandung durch die Kommunalaufsicht
„Es ist außerordentlich bedauerlich, dass das Altanschließerproblem nunmehr nicht mit Bürgerbeteiligung lösbar ist. Wir werden daher jetzt das Abschmelzungsmodell als ausgleichende Variante favorisieren. Das reine Gebührenmodell ist aufgrund der entgegengesetzten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr umsetzbar.“
Hintergrund
Die Stadt Bernau bei Berlin hatte am 2. Dezember fristgerecht zur beabsichtigten Beanstandung durch die Kommunalaufsicht Stellung genommen und die Zulässigkeit des Bürgerentscheids umfassend begründet. Insbesondere wurde im Einzelnen dargestellt, dass die vermeintliche Unzulässigkeit nicht gegeben ist und die Abstimmung bereits in Form der Briefwahl läuft. Weiterhin wurde in der Stellungnahme deutlich gemacht, dass eine Absage der Abstimmung bedauerlich wäre, weil durch den Bürgerentscheid die Möglichkeit gegeben gewesen wäre, tatsächlich das Stimmungsbild in der Bevölkerung widerzuspiegeln. Damit hätte festgestellt werden können, ob tatsächlich eine dem Quorum genügende Mehrheit einen Wechsel zum reinen Gebührenmodell wünscht. Informationen zu den Modellen und den finanziellen Konsequenzen sind unter www.stadtwerke-bernau.de > Geschäftsbesorger > Altanschließerproblematik einsehbar.