25.09.2008
Hinweis für die Wahl bei plötzlicher Erkrankung
Wer befürchtet, dass er am Wahltag nicht in der Lage ist, das Wahllokal aufzusuchen, sollte rechtzeitig Briefwahlunterlagen beantragen, um sein Wahlrecht wahrnehmen zu können. Dies ist noch bis Freitag 18 Uhr möglich. Eine so genannte fliegende Wahlurne ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Nur wer plötzlich erkrankt ist, kann noch am Wahltag bis 15 Uhr das Recht auf Ausstellung eines Wahlscheines bzw. Aushändigung von Briefwahlunterlagen wahrnehmen. Hierzu ist eine Person zu bevollmächtigen, die Briefwahlunterlagen abzuholen und nach dem Ausfüllen bis 18 Uhr zur Stadtwahlleiterin (für Bernauer im Rathaus) bzw. zur Kreiswahlleiterin in Eberswalde, Am Markt 1 zu bringen.