23.08.2019

Entfernung von Plakaten in sicherheitsrelevanten Bereichen

Die Stadt Bernau bei Berlin hat heute Plakate entfernen lassen, die sich im unmittelbaren Kreuzungsbereich an Landesstraßen befinden und nicht den Bestimmungen der Sondernutzungserlaubnis entsprechen. Damit setzt das Ordnungsamt der Stadt eine Anordnung um.

Eine Woche zuvor wurden die Parteien und Wählergruppen vom Ordnungsamt schriftlich informiert und aufgefordert, nachzusteuern. „Im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung wurden die Parteien und Fraktionen noch einmal über den Sachverhalt informiert und mündlich gebeten, ihre Plakate zu entfernen, die sich in sicherheitsrelevanten Bereichen befinden. Am darauffolgenden Tag haben alle betroffenen Parteien und Wählergruppen noch einmal eine schriftliche Aufforderung erhalten“, so Bernaus Bürgermeister André Stahl. Im Vorfeld gab es zahlreiche Beschwerden von Bürgern und vom Behindertenbeirat. Kreuzungsbereiche seien nicht mehr einsehbar und Fuß- und Gehwege seien für Rollstuhlfahrer und Familien mit Kleinkindern nicht mehr nutzbar, so ein Teil der Kritik.

Wie mit Plakaten in Zeiten des Wahlkampfes geworben werden darf beziehungsweise wie und wo sie aufgehängt werden dürfen, das regelt unter anderem der Paragraf 18 der Sondernutzung des Brandenburgischen Straßengesetzes. Zudem gelten in diesem Zusammenhang auch Bestimmungen der Sondernutzungssatzung sowie der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt. „Wahlplakatierungen sind Sondernutzungen und erfordern eine Antragstellung und Genehmigung der Stadtverwaltung. Dabei geht es nicht zuletzt um Fragen der Verkehrssicherheit. An Unfallhäufungsschwerpunkten dürfen beispielsweise keine Großplakate aufgestellt werden, auch ist Plakatwerbung im unmittelbaren Bereich von Kreuzungen und Einmündungen bis 20 Meter davor nicht erlaubt. Weiterhin nicht erlaubt ist Wahlwerbung vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven“, erklärt der Ordnungsamtsleiter der Stadt, Rory Schönfelder. Das städtische Ordnungsamt musste zunehmend Verstöße gegen die Bestimmungen der Sondernutzungserlaubnis feststellen und hat eine Vielzahl von Beschwerden hierzu erhalten. „Es ist festzustellen, dass in einer Vielzahl von Fällen rechtswidrig plakatiert wurde und auch nach mehrfacher Aufforderung rechtswidrig angebrachte Plakate nicht beseitigt wurden“, so der Bürgermeister.

Die Parteien und Wählergruppen hatten bis heute 9 Uhr Zeit, der Anordnung nachzukommen. Nach Ablauf der Frist haben Mitarbeiter des städtischen Bauhofes die Plakate entfernt, die im unmittelbaren Kreuzungsbereich an Landesstraßen hingen. Die Abnahme erfolgt auf Grundlage des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Brandenburg.

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