24.05.2012

Bebauungspläne in Bernau

Bebauungspläne in Bernau: Bauherren können beruhigt sein

Alle Bauherren in Bernau können beruhigt sein. In den vergangenen Tagen wurde in der Öffentlichkeit der Eindruck vermittelt, dass verschiedene Bebauungspläne in Bernau ungültig seien. Dies wurde bislang rechtsverbindlich nicht festgestellt, kein B-Plan wurde vor Gericht angegriffen. Fakt ist: Bei mehreren Bebauungsplänen der Kommune wird derzeit geprüft, ob nach Baugesetzbuch ein sogenannter „Bekanntmachungsmangel“ vorliegt. Dieser formelle, festzustellende Bekanntmachungsfehler hat jedoch keinerlei Auswirkung auf bereits bestehende Baugenehmigungen. Die vom Landkreis erteilten Baugenehmigungen haben Bestandskraft.

Die Bekanntmachungsfehler können behoben werden. Dafür muss die Stadtverwaltung betroffene B-Pläne erneut amtlich bekanntmachen und rückwirkend in Kraft setzen. Mit dem Bebauungsplan „Gewerbe-, Wohn- und Freizeitzentrum Rehberge“ wurde begonnen. Auch die weiteren B-Pläne werden auf diese Weise nun nach und nach „geheilt“. Ziel dieser vorsorglichen „Heilung“ ist es, Rechtssicherheit zu schaffen.

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