Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilgebiet "Rettungswache und Wasserstofftankstelle Wandlitzer Chaussee", Bernau bei Berlin
Die 7. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin hat auf ihrer 30. Sitzung am 27.10.2022 die Einleitung der 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bernau bei Berlin (FNP) beschlossen (Beschlussnummer SVV7/20221027/Ö9.3).
Die 26. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungs-planverfahren „"Rettungswache und Wasserstofftankstelle Wandlitzer Chaussee", Bernau bei Berlin gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Das Änderungsverfahren erfolgt einschließlich der Durch-führung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlich erhebli-chen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der geplante Änderungsbereich ist im Lageplan dargestellt.
Mit der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Errichtung des Hauptstandortes der Rettungsdienst Landkreis Barnim GmbH mit der Hauptgeschäftsstelle der Rettungsdienst Landkreis Barnim GmbH und der Hauptret-tungswache für die Stadt Bernau
- Errichtung einer Wasserstofftankstelle
- Bau einer Elektroladetankstelle
Der Vorentwurf der 26. Flächennutzungsplanänderung für das Teilgebiet „Rettungswache und Wasserstofftankstelle Wandlitzer Chaussee", Stand Juli 2024, wird gemäß § 3 Abs. 1 Bauge-setzbuch (BauGB) in der Zeit
von Mittwoch, den 06.11.2024
bis Freitag, den 06.12.2024
im Internet unter folgender Adresse für jedermann abrufbar veröffentlicht: https://www.bernau.de/de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-auslegungen.html. Zusätzlich sind die Unterlagen auch im Geoportal der Stadt Bernau bei Berlin unter folgendem Link ein-sehbar: https://www.geoportal-bernau.de/auslegungen.php. Des Weiteren sind die Unterlagen im Planungsportal Brandenburg unter https://diplan.brandenburg.de abrufbar.
Parallel werden die oben genannten Unterlagen im Neuen Rathaus der Stadt Bernau bei Berlin, Bürgermeisterstraße 25, im Flurbereich 4. Obergeschoss während der Dienstzeiten (Mo, Mi, Do, Fr 8.00 bis 15.30 Uhr, Di 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinba-rung unter der Nummer 03338 - 365 192 auch außerhalb dieser Zeiten zur allgemeinen Ein-sichtnahme ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abge-ben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit im Stadtplanungsamt der Stadt Bernau bei Berlin, Bürgermeisterstraße 25, 16321 Bernau bei Berlin, in Zimmer 3.17 während der Dienstzeiten (Mo, Mi, Do, Fr 8.00 bis 15.30 Uhr, Di 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr) und nach telefonischer Terminvereinbarung (03338 - 365 192) über die wesentlichen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbin-dung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittei-lung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Form-blatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbetei-ligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)", welches mit ausliegt.
André Stahl
Bürgermeister