Vögel
Klein oder groß, Spezialist oder Generalist – in Bernau sind viele Vögel zu Hause.
Um die Vögel nicht beim Brüten zu stören, ist es gesetzlich verboten Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen (zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen - vgl. § 39 Bundesnaturschutzgesetz).
Auch sollte man Wasservögel nicht füttern. Damit schadet man nämlich den Tieren und dem Gleichgewicht des Gewässers.
Es ist aber in Bernau nicht nur Ziel, die Vögel nicht zu stören, sondern auch diesen zu helfen. Denn auch Vögel leiden unter dem Verlust von Lebensräumen und fehlender Nahrung, wie zum Beispiel Insekten. Daher wurden von der Stadt an unterschiedlichen Orten Nistkästen angebracht, die betreut werden.
Aber auch jeder Einzelne kann zur Unterstützung von Vögeln vor Ort beitragen. Weitere Informationen, zum Beispiel für einen vogelfreundlichen Garten, finden Sie unter anderem auf der Seite der Schweizer Vogelwarte.