Information für Wahlhelfende

Die Tätigkeit der Wahlhelfenden ist eine Grundvoraussetzung für die reibungslose Durchführung und korrekte Abwicklung von Wahlen. Nach der Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr zählen sie die im Wahllokal abgegebenen Stimmen aus. Die Tätigkeit der Wahlhelfenden ist ehrenamtlich.

Voraussetzungen für die Tätigkeit

Jede wahlberechtigte Person kann bei der Wahl am 9. Juni 2024 als wahlhelfende Person mitwirken. Wahlbewerbende sowie ihre Vertrauenspersonen dürfen nicht im Wahlvorstand tätig werden.

Erfrischungsgeld

Die Tätigkeit als Mitglied in einem Wahlvorstand ist ehrenamtlich. Sie wird also nicht vergütet. Es wird jedoch für den Einsatz ein Erfrischungsgeld gezahlt.

Das Erfrischungsgeld unterscheidet sich je nach ausführender Tätigkeit am Wahltag wie folgt:

  • die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher erhält 125 EUR,
  • die stellvertretende Wahlvorsteherin oder der stellvertretende Wahlvorsteher und die Schriftführerin oder der Schriftführer sowie deren Stellvertretung erhält 100 EUR,
  • und die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten 90 EUR.

Wahlvorstand

Der Wahlvorstand in einem Wahlokal besteht aus acht bis neun Personen:

  • der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher,
  • der stellvertretenden Wahlvorsteherin oder dem stellvertretenden Wahlvorsteher,
  • der Schriftführerin oder dem Schriftführer,
  • und den beisitzenden Mitgliedern.

Der Wahlvorstand ist beschlussfähig, wenn während der Wahlhandlung von 8.00 bis 18.00 Uhr mindestens drei Wahlvorstandsmitglieder anwesend sind, darunter die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher (oder die Stellvertreterin/der Stellvertreter), die Schriftführerin/der Schriftführer (oder die Stellvertreterin/der Stellvertreter). Während der Auszählung der Stimmergebnisse nach 18.00 Uhr müssen alle Wahlvorstandsmitglieder anwesend sein.

Aufgaben des Wahlvorstandes

Die Aufgaben der Wahlvorsteherin oder des Wahlvorstehers und deren Stellvertretung sind:

  • Verantwortung für die Tätigkeit des Wahlvorstandes
  • Aufgabenfestlegung der einzelnen Wahlvorstandsmitglieder
  • Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit
  • Einrichtung des Wahllokales und Öffnung des Wahllokales am Morgen des Wahltages
  • Beaufsichtigung der ordnungsgemäßen Stimmabgabe im Wahllokal
  • Bereitschafts- und Schnellmeldungen an die Wahlbehörde

Die Aufgaben der Schriftführerin oder des Schriftführers und deren Stellvertretung sind:

  • Betreuung des Wahlberechtigtenverzeichnisses
  • Prüfung und Vermerk der Stimmabgabe im Wahlberechtigtenverzeichnis
  • Auszählung der Stimmabgabevermerke 
  • Ausfüllen des Rechen- und Kontrollblattes sowie der Niederschrift und der Schnellmeldung

Die Aufgaben der beisitzenden Mitglieder sind:

  • Stimmzettelausgabe
  • Prüfung der Wahlberechtigung (Wahlbenachrichtigung und Personaldokument)
  • Einsammlung abgegebener Wahlscheine
  • Auszählung der Stimmzettel und Beaufsichtigung der Wahlkabinen

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die Inhalte und Funktionen der Website bestmöglich anzubieten. Darüber hinaus verwenden wir Cookies zu Analyse-Zwecken.

Zur Datenschutzerklärung und den Cookie-Einstellungen.

Allen zustimmennur notwendige Cookies zulassen

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Nur mit Ihrer Zustimmung verwenden wir darüber hinaus Cookies zu Analyse-Zwecken. Weitere Details, insbesondere zur Speicherdauer und den Empfängern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. In den Cookie-Einstellungen können Sie Ihre Auswahl anpassen.

PHP Sitzung
Das Cookie PHPSESSID ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
Seiten-Einstellungen
Speichert ob die Hinweisfelder auf der Seite angezeigt werden sollen oder nicht.
Google Website-Übersetzer
Dieses Widget übersetzt den Inhalt dieser Webseite in andere Sprachen. Es basiert auf der neuesten maschinellen Übersetzungstechnologie von Google.
ReadSpeaker
Mit Hilfe des ReadSpeaker webReader können Sie sich Inhalte auf dieser Webseite laut vorlesen lassen.
Video-Stream-Hosting
Dient dazu sowohl Sitzungen im Rathaus live mitverfolgen zu können als auch frühere Sitzungen per Video-on-Demand über den Onlinedienst Linda und Sören Steinmann GbR - Video-Stream-Hosting herunterzuladen oder per Streaming direkt anzusehen.
Google Maps
Google Maps ist ein Karten-Dienst des Unternehmens Google LLC, mit dessen Hilfe auf unserer Seite Orte auf Karten dargestellt werden können.
YouTube
YouTube ist ein Videoportal des Unternehmens Google LLC, bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. YouTube wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Vimeo
Vimeo ist ein Videoportal des Unternehmens Vimeo, Inc., bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. Vimeo wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Matomo
Matomo ist eine Open-Source-Webanwendung zur Analyse des Nutzerverhaltens beim Aufruf der Website.